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Eigenheimzulage

Förderungsform des Staates für den privaten Wohnungsbau in Form einer jährlichen Barauszahlung. Die Förderung erhalten Personen einmal im Leben bei Errichtung oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnung oder eines Eigenheimes. Der Grundbetrag beläuft sich bei Neubauten (d.h. Objekte, die nicht mehr als zwei Jahre alt sind) auf maximal 5.000 EUR, bei anderen Objekten und bei Ausbauten auf 2.500 EUR jährlich. Diese Förderung gibt es maximal 8 Jahre lang. Sie wird jährlich zum 15. März vom Finanzamt an den Berechtigten überwiesen. Die Summe der Einkünfte darf durchschnittlich im Jahr der Fertigstellung und im Vorjahr den Betrag von 120.000 EUR je Person nicht übersteigen. Die Förderung wird erhöht durch die Kinderzulage in Höhe von 1.500 EUR jährlich je kindergeldberechtigtem Kind und durch die Ökozulage in Höhe von 500 EUR und 400 EUR jährlich je nach Erfüllung der Voraussetzungen. Bei Ausbauten und Erweiterungen darf die Summe aller Förderungsbeträge die Hälfte der Kosten nicht übersteigen.

Dies ist eine staatliche Förderung für den Bau oder Kaufeines Eigenheims. Seit dem 1. Januar 2000 gelten für die Eigenheimzulage neue, im Vergleich zu den Vorjahren niedrigere Einkommensgrenzen für die Gewährung der Zulage. Nur für Eltern mit mindestens drei Kindern hat sich die Situation verbessert. Die Grenzen für das sogenannte Zweijahreseinkommen, das sich aus den Einkünften aus dem Jahr des Einzugs und des Vorjahres zusammensetzt, liegen nunmehr für Alleinstehende bei 160.000 DM (vorher 240.000) und für Ehepaare bei 320.000 DM (vorher: 480.000). Jedes Kind, für das der Bauherr im Jahr des Einzugs Kindergeld erhält, erhöht diese Einkommensobergrenze um 60.000 DM.

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