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Einlagengeschäft

wichtigste Form, in der sich Universalbanken die Mittel für ihre Kreditgeschäfte beschaffen. Sie nehmen Gelder von anderen Unternehmen und von Privatpersonen als Einlagen herein. Dabei wird den Einlegern die Möglichkeit geboten, ihr Geld verzinslich anzulegen (Spareinlagen, Termineinlagen), oder die Einlagen dienen als notwendige Basis für ihren bargeldlosen Zahlungsverkehr (Sichteinlagen). Um die Bereitschaft der Einleger zu festigen, ihre Gelder den Banken zu überlassen, sind Systeme der Einlagensicherung geschaffen worden, die die Einleger vor dem Verlust ihres Geldes schützen sollen. Einlagengeschäft          

Banken

Das Einlagengeschäft ist eine der Hauptsäulen in der Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten. »Der Unterschied zwischen Einlagen und aufgenommenen Geldern und Darlehen besteht in der Initiative«, heißt es im »Geld-, Bank- und Börsenwesen« von Obst/Hintner. »Bei Einlagen (Bringgeldern) geht die Initiative vom Bankkunden, bei aufgenommenen Geldern und Darlehen (>Hol-geldern

Bankgeschäfte

1. Auch: Depositengeschäft. Entgegennahme von Kundeneinlagen (Depositen). 2. In der Definition des § 1 Abs. 1 KWG Annahme fremder Gelder als Einlagen ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden.

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