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Depositen

Unter Depositen versteht man die Sicht- und Termineinlagen eines Kreditinstitutes. Zusammen mit den Spareinlagen bilden sie die Hauptrefinanzierungsquelle von Kreditinstituten.

Sicht- und Termineinlagen, die von Bankkunden (Nichtbanken) bei Geschäftsbanken unterhalten werden (vgl. Übersicht).
Sichteinlagen oder Giroeinlagen sind täglich fällig, Termineinlagen sind entweder Kündigungsgelder oder Festgelder. Erstere nimmt die Bank unter Vereinbarung einer definierten Kündigungsfrist herein, letztere stehen der Bank für eine bestimmte Frist zur Verfügung (Monatsgelder, Zweimonatsgelder usw.).

Ältere banktechnische Bezeichnung für Einlagen.

(lateinisch: depositum = das Hinterlegte) sind Einlagen von Kunden eines Kreditinstitutes, die als Geldanlage (kurz- oder mittelfristig) gegen Verzinsung getätigt werden. Sie werden nicht auf Spar- oder Kontokorrentkonten verbucht und stellen ein Darlehen des Kunden an das Kreditinstitut dar. Beispiel: Termingelder. Die Unterscheidung von Depositen und Kontokorrentkonten ist problematisch, da beide in laufender Rechnung geführt und auch in der Bankenbilanz nicht getrennt werden.

Zusammenfassender Begriff für Sicht- und Termineinlagen.

Gelder in Form von Einlagen, die von den Kunden der Banken zur Geldanlage kurz- oder mittelfristig gegen Verzinsung angelegt werden, soweit es sich nicht um Spar- oder Sichteinlagen handelt. Unterschiedliche, unscharfe Abgrenzungen. Unterschieden werden Kündigungsgelder und Festgelder. Die Höhe der Verzinsung richtet sich haupts. nach der vereinbarten Kündi-gungs- bzw. Festlegungsfrist. Oft werden auch Tagesgelder als Depositen bez. Im Englischen bezeichnet Deposits alle Einlagenarten.

Siehe auch: Einlagen

heute kaum noch gebräuchliche Bezeichnung für Einlagen bei Kreditinstituten (Einlagengeschäft).

Sammelbegriff für Termineinlagen verschiedener Laufzeiten bis hin zu Tagesgeldern.

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