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enges Oligopol

Marktform, deren extreme Ausprägung das  Dyopol (Duopol) als mögliche Vorstufe zum Monopol bildet und deren Kennzeichen die hohe Reaktionsverbundenheit ist, die hier zwischen der geringen Zahl von (bedeutenden) Anbietern besteht. Der hohe Konzentrationsgrad der Märkte, die als "enge" Oligopole anzusehen sind, kennzeichnet, begründet die Gefahr, dass es hier zu Wettbewerbsbeschränkungen kommt. Diese Gefahr ist dabei vermutlich um so grösser, je höher die  Marktzutrittsschranken sind und je höher der "Reifegrad" ist, den die Industrie, der die Anbieter des betrachteten relevanten Marktes angehören, erreicht hat. Bei blockiertem Marktzutritt besteht die Gefahr, dass der Wettbewerb immer mehr an Dynamik einbüsst, um schliesslich in einen Zustand des friedlichen Oligopolverhaltens (oligopoly stalemate) oder in einer dauerhaften Monopolisierung des Marktes zu enden. Unterbleibt der Markteintritt neuer Konkurrenten, nimmt die Zahl der im Markt verbleibenden Anbieter im Lauf der Zeit ab. Der Konzentrationsgrad steigt an. Die in diesem Prozess einer sich im Zeitablauf wandelnden Marktstruktur entstehenden "engen" Oligopole sind dadurch gekennzeichnet, dass hier nur noch wenige grosse Unternehmen nahezu den gesamten Umsatz einer Branche auf sich vereinen. (Beispiele sind etwa der US-Markt für Personenkraftwagen, der EWG-Markt für Nutzfahrzeuge und der Zigarettenmarkt der Bundesrepublik Deutschland.) Die hohe Reaktionsverbundenheit dieser Marktform lässt es den Unternehmen ratsam erscheinen, einander zu respektieren und das Vergeltungsrisiko aggressiver Wettbewerbsverhandlungen zu meiden. Das Unternehmen, das durch überlegene Grösse und Marktmacht die Rolle des "Branchenführers" wahrnimmt (Beispiel: General Motors Corp. in der US- Automobilindustrie; IBM auf dem EDV- Markt) wird häufig als Preisführer akzeptiert oder als "dominant firm" in seinem Wettbewerbsverhalten generell lediglich defensiv nachgeahmt und nicht durch aggressive Wettbewerbsvorstösse herausgefordert. Den Erfordernissen eines funktionsfähigen Wettbewerbs vermag derartiges Parallelverhalten nicht zu genügen (abgestimmtes Verhalten). Bei abnehmender Anbieterzahl, wie sie die Entwicklung vom weiten Oligopol zum engen Oligopol kennzeichnet, wachsen nicht nur die Neigung, sondern auch die Möglichkeit zur Wettbewerbsbeschränkung. Je kleiner eine Gruppe ist und je mehr sich die Interessen ihrer Mitglieder gleichen, desto leichter lässt sie sich erfahrungsgemäss organisieren. Eine Verständigung der Oligopolisten untereinander wird zudem auch dadurch gefördert, dass sie sich einander immer besser kennenlernen und die Erfahrung sie darüber belehrt, dass eine Verhaltensabstimmung für alle bei reduziertem Risiko höhere Gewinne bereithält, als sie jeder einzelne bei freiem Leistungswettbewerb dauerhaft erwarten könnte. Wie der Begriff des weiten Oligopols, so ist auch der des engen Oligopols nicht eindeutig definiert. Einen Hinweis auf die Vorstellungen, die der Gesetzgeber mit diesem Begriff verbindet, geben die Vermutungskriterien, die in den §§22 und 23 GWB genannt werden, um im Rahmen der Missbrauchsaufsicht und der Zusammenschlusskontrolle den Nachweis der Marktbeherrschung oder den einer überragenden Marktstellung zu erleichtern. Trotz dieser Bestimmungen bleibt die Abgrenzung des engen zum weiten Oligopol unscharf. Tragfähige Aussagen lassen sich hier nur gewinnen, wenn ausser dem Marktanteil andere Elemente der Marktstruktur, so vor allem auch die Marktphase, in die Analyse einbezogen werden und dabei insb. auch das Marktverhalten im einzelnen untersucht und kritisch gewürdigt wird. Grundsätzlich ist funktionsfähiger Wettbewerb auch im engen Oligopol möglich. Vor allem wenn sich ein derart beschaffener Markt seit längerem in der Stagnations- oder Rückbildungsphase befindet, ist die Wahrscheinlichkeit dafür, dass hier nicht-kompetitives Verhalten dominiert, jedoch hoch. Da die Möglichkeiten, marktbeherrschende Unternehmen einer wirksamen Missbrauchsaufsicht zu unterwerfen, erfahrungsgemäss sehr begrenzt sind und das GWB nicht das Instrument der Entflechtung bereitstellt, ist es vor allem die Zusammenschlusskontrolle, die eingesetzt werden kann, um das Entstehen enger Oligopole durch das rasche Fortschreiten eines Prozesses der Unternehmenskonzentration zu verhindern. Von nicht geringerer Relevanz ist eine Aussenhandelspolitik, die Freihandel gewährleistet und damit die Chance eröffnet, dass nationale, enge und friedliche Oligopole durch das Wirksamwerden von Importkonkurrenz unter Wettbewerbsdruck gesetzt und dadurch in supranationale, weite und kompetitive Oligopole umgewandelt werden.     Literatur: Bartling, H., Leitbilder der Wettbewerbspolitik, München 1980. Möschel, W., Der Oligopolmissbrauch im Recht der Wettbewerbsbeschränkungen, Tübingen 1974. Schmidt, L, US-amerikanische und deutsche Wettbewerbspolitik gegenüber Marktmacht, Berlin 1973. Berg, H., Internationale Wettbewerbsfähigkeit und nationale Zusammenschlusskontrolle, Köln 1985.  

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