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erwerbswirtschaftliches Prinzip

Das erwerbswirtschaftliche Prinzip ist nach Erich Gutenberg einer der drei systemdifferenten oder systembezogenen Tatbestände, die aus einem Betrieb eine Unternehmung machen. Das erwerbswirtschaftliche Prinzip besagt, daß die Unternehmung im marktwirtschaftlichen System bestrebt ist langfristig den größtmoglichen Gewinn auf das eingesetzte Eigenkapital zu erreichen. Das erwerbswirtschaftliche Prinzip beinhaltet also eine langfristige relative Gewinnmaximierung. Langfristig soll die Eigenkapitalrentabilität oder Unternehmerrentabilität maximiert werden.

Betriebe und Unternehmen in marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen haben als Zielsetzung das erwerbswirtschaftliche Prinzip. Hierunter ist zu verstehen: das Streben nach Gewinnmaximierung (Gewinn), was die Verlustminimierung (Verlust) einschließt, nach angemessener Kapitalverzinsung (Angemessenheitsprinzip), nach Rentabilitätsmaximierung (s Rentabilität), nach Maximierung des Marktanteiles, nach größtem Shareholder Value, worunter im Allgemeinen eine hohe Dividende und ein hoher Kurswert bzw. innerer Wert der Kapitaleinlage (Einlagen) der Anteilseigner verstanden wird. In einer staatlichen Planwirtschaft (Zentralverwaltungswirtschaft) steht dagegen die Staatsplanerfüllung im Vordergrund; die hier geltende Zielsetzung heißt plandeterminierte Leistungserstellung.

ist der Leitsatz, wonach Ziel des Wirtschaftens der Gewinn ist. Gegensatz: Bedarfsdeckungsprinzip, wonach alleiniges Ziel die bloße Versorgung mit Gütern ist. Private Unternehmen in einem freien Wirtschaftssystem arbeiten nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip, während für Unternehmen der Planwirtschaft das Bedarfsdeckungsprinzip gilt.

Das e. P. ist ein »systembezogener Tatbestand« marktwirtschaftlicher Ordnungen und insofern die Richtschnur für unternehmerische Entscheidungen ( Unternehmen). Es bedeutet die Orientierung an der Zielgröße »Gewinn«, wobei es sowohl mit dem Streben nach einem »angemessenen« Gewinn als auch mit der Erzielung eines maximalen Ge winns verträglich ist. Mit Erwerbswirtschaftliches Prinzip Guten berg kann allerdings davon ausgegan gen werden, daß das e. P. in dem ge winnmaximalen Prinzip seine »letzte Steigerung« erfährt. Das Modell der vollkommenen Konkurrenz zeigt demnach die Implikation des e. P. in seiner äußersten Präzisierung. Mit Hilfe des e. P. vor allem in seiner »letzten Steigerung« wird eine Ori entierung am Erkenntnisobjekt möglich.

verknüpft Vorstellungen der Nationalökonomie mit einzelwirtschaftlichen Prinzipien. Im Gegensatz zum systemindifferenten Wirtschaftlichkeitsprinzip gilt es als systembezogen. Es dient damit auch zur Begründung marktwirtschaftlich organisierter Wirtschaftssysteme sowie der begrifflichen Abgrenzung und Einordnung von Betrieb und Unternehmung. Daher wird es gelegentlich auch als Identitätsprinzip bezeichnet. Unter der Annahme vollkommener Konkurrenz wird davon ausgegangen, dass ein Unternehmer nach Maximierung der Rentabilität des eingesetzten Kapitals strebt. Von der solchermassen optimalen Erfüllung der Einzelpläne wird auf einen optimalen gesamtwirtschaftlichen Zustand geschlossen. Sowohl die Einsatzfaktoren (Güter und Dienstleistungen) als auch die Ergebnisse von Produktionsprozessen sollen auf diese Weise der jeweils produktivsten bzw. der den höchsten Nutzen bringenden Verwendung zugeführt werden. Eine Tendenz zum Marktgleichgewicht soll die bestehende Disproportionalität zwischen Angebot und Nachfrage ausgleichen. Dabei wird unterstellt, dass steigende bzw. fallende Gewinne zu einer tendenziellen Vergrösserung bzw. Verringerung des Warenangebots führen. Modellvoraussetzungen sind rationales Verhalten aller Marktteilnehmer (homo oeconomicus), vollkommene Information, Homogenität der Güter und unendlich schnell ablaufende Anpassungsprozesse.     Literatur: Gutenberg, E., Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Bd. 1: Die Produktion, 23. Aufl., Berlin u. a. 1979. Heinen, E., Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 8. Aufl., Wiesbaden 1982.

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