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Europäisches Patentamt

(EPA) Organisation zur Erteilung europäischer Patente. Das EPA bietet die Möglichkeit, mit einer einzigen Patentanmeldung in einem einheitlichen Erteilungsverfahren Patentschütz für bis zu 14 Staaten zu erlangen. Das Amt wurde 1978 auf der Grundlage des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) eröffnet. Vertragsstaaten waren 1991 Österreich, Belgien, Schweiz, Deutschland, Dänemark, Spanien, Frankreich, Grossbritannien, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande und Schweden. Bis Ende 1990 hatte das Amt 150600 Patente erteilt, davon in 1990 24757 Patente für durchschnittlich 6,6 Staaten. Das EPA hat seinen Sitz in München. Zweig- und Dienststellen in Den Haag, Berlin und Wien.             

erteilt Patente, die in fast allen Ländern der Europäischen Union und in einigen anderen europäischen Ländern wie Schweden und der Schweiz gelten. Sitz des Europäischen Patentamts ist München.

Organ der supranationalen Europäischen Patentorganisation (EPO) mit Sitz in München. Das Amt wurde im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Übereinkommens über die Erteilung Europäischer Patente (Europäisches Patent-übereinkommen (EPU)) vom 5. Oktober 1973 geschaffen. Es ist keine Einrichtung der Europäischen Union (EU), da der Kreis der Vertragsstaaten über den EU-Bereich hinausgeht. Zu den Aufgaben des Europäischen Patentamtes gehören die Prüfung und Erteilung des Europäischen Patents sowie Entscheidungen über Aufrechterhaltung oder Widerruf bestehender Patente gemäß den in den EPÜ festgelegten Richtlinien. Informationen über Patentgesuche und -entscheidungen werden im Europäischen Patentblatt veröffentlicht. Das Europäische Patentamt hat eine Zweigstelle in Den Haag und eine Dienststelle in Berlin. Seine Leitung obliegt dem Präsidenten, der dem Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation (EPO) sowie deren Verwaltungsrat verantwortlich ist. Arbeitssprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch, das heißt Patenanmeldungen sind grundsätzlich in einer dieser Sprachen einzureichen. Die Genehmigung eines Europäischen Patents durch das Amt verleiht ihm automatisch Gültigkeit in allen Vertragsstaaten.

(EPA) — (engl.) European Patent Office (EPO). Zwischenstaatliche Organisation, 1973 auf der Grundlage des Europäischen Patentübereinkommens errichtet. Das EPA ist keine nachgeordnete Dienststelle der EU. Das EPA ist finanziell vollständig selbsttragend und administrativ weitgehend unabhängig. Seine Einnahmen stammen aus Verfahrensgebühren und Jahresgebühren für erteilte europäische Patente. Sitz: München; Dienststellen in Berlin, Den Haag und Wien. Aufgabe des EPA: Erteilung europäischer Patente nach einem einheitlichen und zentralisierten Verfahren. Es genügt, eine Patentanmeldung in einer der drei Amtsprachen (Deutsch, Englisch, Französisch) einzureichen, um Patentschutz in allen Mitgliedstaaten zu erlangen. Die europäischen Patente gehen nach ihrer Erteilung in die Verwaltung jener Staaten über, die bei der Patentanmeldung benannt wurden. Sie haben dort dieselbe Wirkung wie ein entsprechendes nationales Patent. Ihre Laufzeit beträgt einheitlich grundsätzlich 20 Jahre. Europäische Patente werden erst nach einer umfassenden Neuheitsrecherche in einer Dokumentation von über 31 Mio. Patent-Schriftstücken und nach einer gründlichen Prüfung erteilt. Sie besitzen eine hohe Rechtssicherheit. http://www.european-vatent-office.org

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