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Eventualbudget

ein aufgrund empirischer Untersuchungen der Kostenentwicklung erstelltes Budget, das Plankosten für verschiedene Beschäftigungsgrade enthält. Es enthält die Standardkosten, die in Kostenplänen für jede Planperiode dargelegt sind. Im Gegensatz zum Aufwandsbewegungsplan oder Stufenplan wird bei der Ermittlung der Plankosten davon ausgegangen, daß kein gesetzmäßiger Zusammenhang zwischen Kostenhöhe und Beschäftigungsgrad besteht. Die Kosten werden daher für jeden Beschäftigungsgrad gesondert empirisch ermittelt.

(Alternativbudget): Ein Budget, das sich um eine antizipative Berück­sichtigung der Unsicherheit bemüht. Hierbei wer­den neben dem Arbeitsbudget weitere alter­native Budgets im Hinblick auf denkbare Umwelt­entwicklungen formuliert. Man hält sich die Even­tualbudgets quasi in Reserve vor, um sie ggf. bei entsprechenden Umweltveränderungen rasch zur Anwendung bringen zu können. Eine speziel­le Variante dieser Vorgehensweise liegt vor, wenn sich die Flexibilität nur auf eine einzige Ein­flußgröße bezieht. Hier ist die flexible Planko­stenrechnung zu nennen, bei der variable und fixe Kosten getrennt ausgewiesen und für unter­schiedliche Beschäftigungsgrade die Sollkosten-budgets vorgeplant werden.
vgl. Nachtragsbudget

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