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EWS

Siehe auch: Europäisches Währungssystem

[s.a. Euro; IWF; Maastrichter Abkommen] Das Europäische Währungssystem (in der Vorstufe »Europäischer Wechselkursverbund«) ist Ausdruck der seit 1972 vorhandenen Bemühungen der EU-Staaten, ein eigenes Währungs- und Wechselkurssystem zu schaffen, das die Währungs- und Wirtschaftspolitik vereinheitlichen und die Vorstufe zu einer Währungsunion darstellen sollte (vgl. Cwik, 1991, S. 152Q.

In der ersten Stufe wurde in dem Abkommen über eine Verringerung der Wechselkursbandbreiten zwischen den Währungen der beteiligten Länder der Europäische Wechselkursverbund geschaffen, der zwischen den EG-Währungen ein System fester Wechselkurse und gegenüber anderen Währungen zu gemeinsamen flexiblen Wechselkursen führte (vgl. Brandstetter, 1996, S. 90). Mit dem Europäischen Wechselkursverbund wurden erste Erfahrungen für das Europäische Währungssystem gesammelt. Insofern entsprechen die Ziele des EWS weitgehend denen des Wechselkursverbundes:

- Das EWS soll die währungspolitische Zusammenarbeit der EG-Mitgliedstaaten verstärken und eine Zone der Währungsstabilität in Europa schaffen, die von den Schwankungen des Dollar-Kurses und den dadurch verursachten destabilisierenden Wirkungen weitgehend abgeschottet ist.

- Ein enger währungspolitischer Spielraum soll die stabilitätsonentierte nationale Wirtschaftspolitik fördern, um so Inflation und Wechselkursschwankungen innerhalb der EG zu verringern und eine gleichwertige Wirtschaftsund Währungspolitik zu erreichen.

Als Instrumente zur Zielerreichung umfass-te das EWS drei Elemente (vgl. Deutsche Bank, 1998, S. 174):

1. Eine europäische Währungseinheit, den ECU (European Currency Unit), dessen Wert aus einem Währungskorb und aus absolut festgelegten Anteilen der teilnehmenden Währungen ermittelt wurde und vorwiegend als Rechnungseinheit, als Bezugsgröße für die Wechselkurse der EWS-Währungen und als Reservemedium der Zentralbanken diente (vgl. Cwik, 1991, S. 153ff.).

2. Ein Interventionsmechanismus und ein Abweichungsindikator dienten der Überwachung des Systems fester Wechselkurse auf der Basis eines berechneten Leitkurses aller Mitgliedswährungen in ECU. Überschritten die Wechselkurse eine bestimmte Bandbreite (+/- 2,25 % bzw. +/- 6 %) der Leitkurse, dann wurden die Zentralbanken der Länder, deren Währung von Ungleichgewichten betroffen war, verpflichtet, durch betragsmäßig unbegrenzte Käufe und Verkäufe auf dem Devisenmarkt zu intervenieren und die abwertungsbedrohte Währung zu stützen (Interventionsverpflichtung). Im Rahmen der sehr kurzfristigen Finanzierung räumten die sich am System teilnehmenden Zentralbanken gegenseitig Kredite in unbegrenzter Höhe mit einer Laufzeit bis zu 45 Tagen ein. Die Leitkurse im EWS wurden bei Bedarf durch ein so genanntes Rea-lignment neu festgesetzt. Nach den Wechselkursturbulenzen im August 1983 wurden die Bandbreiten auf +/-15 % mit einer Ausnahme ausgeweitet.

3. Ein umfassendes finanzielles Beistandssystem sollte Interventionsverpflichtun-gen stützen, wenn die jeweiligen Zentralbanken eigene Devisenreserven nicht in einem ausreichenden Maße verfügbar haben. Hierzu wurde ein Europäischer Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) für den kurzfristigen Interventionsbedarf geschaffen. Daneben gab es einen Währungsbeistand zur Ablösung nicht zurückgezahlter kurzfristiger Kredite sowie die Möglichkeit zur Aufnahme mittelfristiger Kredite mit einer Laufzeit bis zu fünf Jahren vom Ministerrat der EU. Der EFWZ wurde allerdings mit Beginn der zweiten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) am 1. Januar 1994 aufgelöst (Maasfrichter Abkommen). Seine Aufgaben wurden dem gleichzeitig gegründeten Europäischen Währungsinstituts (EWI) übertragen (vgl. Deutsche Bank, 1998, S. 169).

Mitte September 1992 kam es nach Turbulenzen auf den Devisenmärkten zunächst zur Abwertung der italienischen Lira und der spanischen Peseta. Kurz danach verließen die Lira und das britische Pfund den Wechselkursverbund des EWS (vgl. Wis-dorff/Haupt, 1993, S. 95f.), die Lira trat ihm 1996 wieder bei. Am Wechselkursmechanismus des EWS nahmen 1998 bis auf Griechenland, Großbritannien und Schweden alle Mitglieder der EU teil.

In Vorbereitung der EWWU und der vereinbarten Einführung des Euro einigte sich der Rat der EU 1996 auf die Schaffung eines neuen Wechselkursverbundes (EWS II) zwischen dem Euro und den nicht an der EWWU teilnehmenden Währungen. Der EWS II soll den Eintritt der Nachzügler in die EWWU fördern, indem er die Erfüllung des Wechselkurskriteriums erleichtert. Die Teilnahme am EWS II wird nach den Wünschen Großbritanniens und Schwedens freiwillig sein (vgl. Deutsche Bank, 1998, S. 175).

Abk. für Europäisches Währungssystem.

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