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Fernabsatzgesetz (FernAbsG)

ist seit dem 30.6.2000 in Kraft und dient dem Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (Vertragsabschlüsse [-’ Vertrag], bei denen die Notwendigkeit der gleichzeitigen körperlichen Anwesenheit der Vertragsparteien entfällt), es erfolgt eine Integration in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Der Verbraucher wird durch verschiedene Rechte geschützt:
- Informationsrecht: Verbraucher muss vor Vertragsabschluss über alle wichtigen Informationen verfügen.
- Widerrufsrecht: Widerruf des Vertrages ist durch den Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich möglich.
- Rückgaberecht: Verbraucher kann sich nur durch Zurücksendung der Ware vom Vertrag lösen, wobei er das Risiko der Rücksendung sowie die Kosten bis zum Warenwert von 40 Euro selbst trägt.

Das deutsche Fernabsatzgesetz repräsentiert die Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie der logisch orientierte Ansatz von Spiegel (1961). Im Modell von Spiegel werden die Personen eines Sozialgebildes nach bestimmten Gliederungskriterien im sozialen Feld dargestellt. Durch Anwendung polarer Merkmale (Gegensatzpaare) erhält man die Struktur der Meinungsverteilung im sozialen Feld. Die Individuen werden dabei je nach ihrer Grundhaltung gegenüber dem Meinungsgegenstand in das soziale Feld eingruppiert und als Anhänger, Ablehner oder Indifferenter bzw. als Nicht-Informier-ter klassifiziert. Die Grundhaltung der Person ergibt sich aus ihrer Bedürfnisstruktur und den Vorstellungen bezüglich des Meinungsgegenstandes. Die Position eines Meinungsgegenstandes entspricht der Position der stärksten, spontanen Anhänger (vgl. Obersicht 45). Aus der Übersicht ergeben sich Hinweise auf die Konkurrenzsituation, Kundenstruktur sowie auf Marktlücken und Markttaschen.

EU in nationales Recht. Das Gesetz ist am 30.06.2000 in Kraft getreten (vgl. Härting, 2000, S. 5). Das Fernabsatzgesetz regelt die Anbahnung und den Abschluss von Distanzgeschäften, also Geschäften, die ausschließlich im Wege der Fernkommunikation zu Stande gekommen sind. Erfasst werden allerdings nur Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Der Unternehmer muss darüber hinaus seine Waren oder Dienstleistungen systematisch über den Weg des Fernabsatzes vertreiben. Dies ist i.d.R. gegeben, wenn der Unternehmer über einen eigens für diese Art von Geschäften eingerichteten Vertriebskanal verfügt. Das Fernabsatzgesetz ist als Ver-braueberschutzgesetz zu verstehen.

Mit dem Fernabsatzgesetz wurde versucht, die Probleme in Bezug auf die Wi-derrufsmöglichkeit von Online-Verträgen zu beheben. Es regelt somit den Absatz über elektronische Medien mit der Folge, dass der Anbieter vielfältigen Informations-pflichten unterworfen ist und dem Verbraucher ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht eingeräumt werden muss. Mit dem Gesetz ist auch ein erster Schritt zu einer Regelung des Electronic Commerce-Be-reichs (E-Commerce) aus Sicht des Verbraucherschutzes unternommen worden (vgl. Tonner, 2000, S. 1413ff.).

Gemäß des Fernabsatzgesetzes muss der Verbraucher vor einem Kauf von Produkten im Internet über alle in diesem Zusammenhang wichtigen Informationen in klarer und verständlicher Form informiert werden. Die Informationen sind dem Verbraucher später bei Lieferung der Ware auch auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln. Dies dient Beweissicherungszwecken und der Verhinderung späterer einseitiger Veränderung von Daten des Unternehmers. Der Verbraucher kann den Kauf binnen zwei Wochen widerrufen und die gekaufte Ware an den Verkäufer zurückschicken (vgl. § 3 Abs. 1 Fernabsatzgesetz). Ab einem Warenwert von 40 Euro hat hierbei der Verkäufer die Kosten der Rücksendung zu tragen. Diese Preisgrenze gilt jedoch nicht, wenn es sich bei der rückgesendeten Ware um Ware handelt, die Verbraucher nicht bestellt hatte, also wenn es sich um eine Falschlieferung handelt.

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