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Hausratversicherung

Hausratversicherung, von den Versicherern als Verbundene Hausratversicherung bezeichnet, deckt ein Bündel von Gefahren in einer Versicherungspolice. Die Hausratpolice besteht in ihrer aktuellen Form aus einer Grunddeckung (Schäden durch Brand, Sturm/Hagel, Leitungswasser. Einbruchdiebstahl/Raub/Vandalismus nach einem Einbruch). Sie kann um den Versicherungsschutz hei Glasschäden. bei Fahrraddiebstahl. bei Überspannungsschiiden im Fall von Blitz oder hei Elementargefahren (Erdbeben. Überschwemmung u. a.) ergänzt werden. Versichert ist, vereinfacht ausgedrückt. alles, was hei einem Umzug mitgenommen werden kann - also alle beweglichen Gegenstände, der häusliche Papagei eingeschlossen.

Versicherung beweglicher Sachen des privaten Lebensbereiches gegen Schäden aus Brand, Einbruchdiebstahl, Blitzschlag und Explosion, Sturm und Leitungswasser (daher auch oft als "Verbundene Hausratversicherung" bezeichnet). Versicherungswert ist der Neuwert des gesamten Hausrates. Im Schadensfall ersetzt der Versicherer den Neuwert der Gegenstände im Verhältnis von Versicherungssumme und Versicherungswert (Vollwertversicherung), wobei dieser Quotient höchstens Eins betragen darf (Bereicherungsverbot des § 55 WG). Der Unterversicherungsgefahr entzieht man sich durch den Abschluss einer Erstrisikoversicherung (Versicherungsformen) oder durch die Vereinbarung einer ausreichenden Versicherungssumme.   Literatur: Dietz, H., Hausratversicherung 84, 2. Aufl., Karlsruhe 1988.  

Sie schützt bei Schäden am beweglichen Inventar eines Hauses, dem Hausrat, durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Ausserdem zieht die Hausratversicherung mit von der alten Wohnung in die neue. Bei einem Umzug ist die Versicherung über den Adressenwechsel zu informieren und die Police eventuell anzupassen. Neben den Gegenständen in der Wohnung sind in die Versicherung auch Besitztümer wie Gartengeräte oder die Campingausrüstung in der verschlossenen Garage integriert. Auch kommt die Hausratversicherung beim Verlust von Sportgeräten wie Surfbrettern, Faltund Schlauchbooten, Kanus oder Flugdrachen auf. Sofern sich Dinge nur maximal drei Monate im Wochenendhaus befinden, sind sie ebenso Teil des geschützten Haushaltes. Übrigens gehören auch Papagei oder Katze zum Hausrat. Auch sie werden im Schadensfall von der Hausratversicherung ersetzt. Versichert ist immer der Wiederbeschaffungspreis. Für Wertsachen, die der Versicherte nicht im Tresor gelagert hatte, ersetzt die Versicherung bei Bargeld maximal 1 000 Euro, für Urkunden, einschliesslich Wertpapieren höchstens 2 500 Euro und für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen maximal 20 500 Euro. Ebenso sind durch eine Hausratversicherung die Folgekosten eines Schadens versichert. Wenn beispielsweise die Wohnung abbrennt, diese dadurch momentan unbenutzbar ist, dann kommt die Versicherung für ein Hotelzimmer bis zu 100 Tagen auf. Auch die Lagerung von noch brauchbaren Möbeln gehört zu den Versicherungsleistungen. Aber: Handelt der Versicherungskunde nach Auffassung des Versicherers grob fahrlässig, kommt das Unternehmen für die entstandenen Schäden nicht auf. Man unterstellt dem Versicherten dabei eine bedeutende Mitschuld. Bei leichter Fahrlässigkeit zahlen die Versicherungsgesellschaften. Die Frage der leichten oder groben Fahrlässigkeit, ist in vielen Fällen reine Ermessenssache und beschäftigt deswegen oft die Gerichte. Vermieden werden sollten unbedingt Unter- und Überversicherung. Der Wert des Hausrates ist das entscheidende Kriterium bei einer Hausratversicherung. Denn daraus ergibt sich die Versicherungssumme, die im Versicherungsschein notiert ist. Das ist der Be trag, den man bei einem Totalschaden von der Versicherung bekommt. Aber auch keinen Pfennig mehr. Schon das zeigt, dass man bei der Versicherungssumme nicht zu tief stapeln sollte. Hausratversicherungen sind günstige Versicherungen. Es rechnet sich deshalb nicht, an der Prämie zu sparen! Die Versicherer bieten für die Berechnung der Versicherungssumme eine Faustregel: pro Quadratmeter Wohnfläche 700 Euro. Sie müssen also die Grösse Ihrer Wohnung mit 700 multiplizieren und erhalten Ihre Versicherungssumme. Der Vorteil: Wenn man sich nach dieser Regel versichert, garantieren die Gesellschaften eine Erstattung ohne Abzug. Liegt man darunter - beispielsweise bei 50 Quadratmetern mit einer Versicherungssumme von nur 15 000 Euro (das entspricht dem Wert eines Quadratmeters von 300 Euro) -, behaupten die Versicherungen gern, ihr Kunde sei unterversichert, um nicht die volle Versicherungssumme auszahlen zu müssen. Beispiel Unterversicherung Der tatsächliche Wert des Hausrats beträgt 30 000 Euro, sie wird aber nur für 15 000 Euro versichert. Durch einen Brand entsteht nun ein Schaden von 15 000 Euro. Die Versicherung erstattet dann nur 7 500 Euro, also die Hälfte des Schadens, weil der Hausrat nur zur Hälfte versichert war. Übrigens: Die Versicherungsgesellschaft darf beim Verdacht der Unterversicherung einen Vertreter zur Bewertung schicken. Der Kunde muss ihn in die Wohnung lassen. Der Vertreter darf aber nur allgemein bewerten und nicht in Schränken oder Schubladen schnüffeln. Die oben erwähnte Faustregel der Versicherer ist trotz des Umgehens der Unterversicherung kein guter Rat. Denn die verschiedenen Wohnungssituationen sind doch sehr individuell. So zahlt man nach dieser Faustregel für eine spärlich möblierte grosse Wohnung zu viel Prämie. Und kleine Wohnungen, die gut ausgestattet sind, bekämen bei einem Totalverlust zu wenig. Hier sollte man eher von 1 000 Euro pro Quadratmeter ausgehen. Auch für lange bestehende Haushalte ist der Multiplikator 700 meist zu niedrig, weil sich doch im Laufe der Jahre mehr an Werten ansammeln. Am besten ermitteln Sie deswegen Ihre Versicherungssumme anhand einer Wohnungsinventur. Auch wenn es zeitaufwändig ist, sollten Sie eine Checkliste aller Dinge in Ihrer Wohnung erstellen. Damit sollten Sie penibel sein und vom Bügelbrett zum Kinderschlitten, über das TV-Möbel zu den Sektkelchen kommen und hinter Ihrem Hab und Gut den Neupreis notieren (dabei hilft ein Versandhauskatalog) und auch nicht den Inhalt der Schränke und den Keller vergessen. Für diese Fleissübung bieten Versicherungen so genannte Wertermittlungstabellen an, die allerdings nur allgemeine Einträge ermöglichen. Haben Sie dann endlich Raum für Raum abgearbeitet, werden sie sicher erstaunt sein, welche Werte sich in Ihrem Heim türmen. Man sollte (gedanklich) noch einen Stapel Geldscheine als Sicherheitsaufschlag obendrauf legen. Beispielsweise für bevorstehende grössere Neuanschaffungen. Die Prämien für eine Hausratversicherung lassen dies zu. Doch die so ermittelte Versicherungssumme kann nicht fürs Leben genügen, sie muss regelmässig erhöht werden, um Unterversicherung zu vermeiden. Denn manche Versicherunggesellschaften unterstellen ihren Kunden automatisch eine Unterversicherung, wenn der Vertrag schon viele Jahre läuft und die Versicherungssumme nicht angehoben wurde. Deswegen bieten sie ihren Kunden eine dynamische Steigerung der Versicherungssumme an. Besser ist allerdings eine Anpassung an die Teuerungsrate und das Berücksichtigen von aussergewöhnlichen Mobiliareinkäufen.

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