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Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW)

Fachorganisation der Wirtschaftsprüfer und »• Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Rechtsform: eingetragener Verein. Sitz: Düsseldorf. Aufgaben: insbesondere für die fachliche Förderung der Wirtschaftsprüfer und ihres beruflichen Nachwuchses zu sorgen, für einheitliche Grund sätze der unabhängigen, eigenverantwortlichen und fachgerechten Berufsausübung einzutreten und deren Einhaltung durch die Mitglieder sicherzustellen. In Erfüllung dieser Aufgaben kann zu Fach und Berufsfragen, die den gesamten Wirtschaftsprüferberuf angehen, auch gutachtlich Stellung genommen werden. Dies geschieht insbesondere durch Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Rechnungslegung (einschließlich des Steuerrechts), der Prüfung und des Treuhandwesens. Für die Beratung der Verlautbarungen und Eingaben bestehen mit ehrenamtlichen Mitgliedern besetzte Fachausschüsse (Hauptfachausschuß, Bankenfachausschuß, Versicherungsfachausschuß, Fachausschuß für kommunales Prüfungswesen, Krankenhausfachausschuß, Wohnungswirtschaftlicher Fachausschuß, Fachausschuß für Rechts und Treuhandfragen, Fachausschuß für m oderne Abrechnungssysteme, » Steuerfachausschuß, Fachausschuß für Unternehmensberatung, Ausschuß für Aus und Fortbildung, » Ausschuß für internationale Zusammenarbeit, Übersetzungsausschuß). Zur Beratung von Einzelfragen können Arbeitskreise errichtet werden. Daneben werden Fachveranstaltungen durchgeführt. Außerdem können für die Mitglieder und deren Angehörige Vorsorgeeinrichtungen errichtet werden (Hilfskasse, Sterbegeldgruppenversicherung, Gruppenversicherung für den Krankheitsfall). Mitglieder können werden: Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (ordentliche Mitglieder), ehemalige Wirtschaftsprüfer, die ihre Zulassung niedergelegt haben, vereidigte Buchprüfer, Buchprüfungsgesellschaften, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder vertretungsberechtigte, persönlich haftende Gesellschafter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Sozietätspartner von Wirtschaftsprüfern, die nicht Wirtschaftsprüfer sind (außerordentliche Mitglieder) sowie Persönlichkeiten, die sich außergewöhnliche Verdienste um den Beruf des Wirtschaftsprüfers erworben haben (Ehrenmitglieder). Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Dem Institut gehören fast alle Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften an (über 90%). Organe sind der Wirtschaftsprüfertag (die Wirtschaftsprüferversammlung), der Verwaltungsrat (die von den Mitgliedern gewählten Vertreter), der Vorstand (das vom Verwaltungsrat gewählte Geschäftsführungsorgan) sowie der Ehrenrat. Die Mitglieder der Organe sind ehrenamtlich tätig. Die Geschäftsführung ist einem hauptamtlichen Geschäftsführer übertragen. In den Ländern bestehen rechtlich unselbständige Landesgruppen. Neben der Hauptgeschäftsstelle in Düsseldorf unterhält das Institut Landesgeschäftsstellen. Veröffentlichungen: neben dem alle 4 bis 5 Jahre erscheinenden WPHandbuch gibt das IdW regelmäßig zweimal monatlich eine Fachzeitschrift für das wirtschaftliche Prüfungs und Treuhandwesen, »Die Wirtschaftsprüfung«, sowie monatÜch für seine Mitglieder die »Fachnachrichten« heraus; hier werden auch seine Gutachten und Stellungnahmen veröffentlicht, bzw. es wird über sie berichtet; dies gilt auch für die Veröffentlichungen der internationalen Gremien der prüfenden Berufe, in denen das Institut mitarbeitet (International Feder Ation of Accountants, International Accounting Standards Committee, » Union Europeenne des Experts Comptables Economiques et Financiers). Geschichte: Das Institut ist am 15. Februar 1932 nach Übertragung der Pflichtprüfungen an den hierfür neu geschaffenen Berufsstand der Wirtschaftsprüfer aus dem Institut für das Revisions und Treuhandwesen hervorgegangen. Es widmete sich von Anfang an u. a. der Herausgabe von Gutachten zu Fachfragen aus den Arbeitsgebieten des Wirtschaftsprüfers. Neben dem Allgemeinen Fachausschuß bestanden bereits ein Versicherungsfachausschuß, Bankenfachausschuß, KommunalFachausschuß, Eisenbahnfachausschuß und Steuerfachausschuß. Alsbald wurde ihm auch die berufliche Selbstverwaltung und die sich daraus ergebenden öffentlichen Aufgaben übertragen; Rechtsaufsichtsbehörde hierfür war der Reichswirtschaftsminister. 1943 wurde es in die Reichskammer der Wirtschaftstreuhänder überführt. Nach 1945 griffen Wirtschaftsprüfer auf Landesebene die fachliche Tradition des ehemaligen Instituts wieder auf, so u. a. auch im Institut der Wirtschaftsprüfer in Düsseldorf, dem bald die Facharbeit und die Wahrnehmung berufspolitischer Aufgaben für die gesamte Bundesrepublik Deutschland übertragen und das im November 1954 in Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. umbenannt wurde. Zunächst erwarben die beste henden Landesorganisationen für den wirtschaftsprüferberuf in Bayern, Berün, Hessen und WürttembergBa den für ihre Mitglieder die kooperati ve Mitgliedschaft im Institut Düssel dorf, während die Mitglieder in den anderen Ländern bereits Direktmit glied beim Institut Düsseldorf waren. Zu seinen Aufgaben gehörten auch die Bestrebungen nach einem einheit lichen Berufsrecht, die zu der Wirtschaftsprüferordnung und der Errichtung der Wirtschaftsprüfer kammer führten. Mit dem Inkrafttre ten der Wirtschaftsprüferordnung fand die kooperative Mitgliedschaft im Institut ein Ende; die mittelbare Mitgliedschaft wurde in eine unmit telbare überführt. Die Institutionen in den Ländern lösten sich auf bzw. änderten ein Fall hr Aufgabenge biet.

(IdW) Fachorganisation der Wirtschaftsprüfer. Das Institut hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins mit Sitz in Düsseldorf. Es ging am 15.2. 1932 aus dem 1930 gegründeten "Institut für das Revisions- und Treuhandwesen" hervor. Seine Aufgabe besteht darin, •   für die fachliche Förderung der Wirtschaftsprüfer und des beruflichen Nachwuchses zu sorgen und •   für einheitliche Grundsätze der unabhängigen, eigenverantwortlichen und fachgerechten Berufsausübung einzutreten und deren Einhaltung zu gewährleisten. Zu Fach- und Berufsfragen, die den gesamten Berufsstand betreffen, kann das Institut gutachtlich Stellung nehmen. Die Facharbeit erfolgt in Fachausschüssen. Stellungnahmen zu fachlichen Problemen von grundsätzlicher Bedeutung obliegen dem Hauptfachausschuss; daneben besteht eine Reihe von besonderen Fachausschüssen, die Fragen aus speziellen Tätigkeitsgebieten oder Wirtschaftszweigen behandeln. Die von den einzelnen Fachausschüssen erstellten Fachgutachten, Stellungnahmen und anderen Verlautbarungen geben die Auffassung des Berufsstandes zu fachlichen Problemen wieder oder tragen zu deren Entwicklung bei. Eine gewissenhafte Berufsausübung erfordert die Beachtung dieser Berufsgrundsätze oder eine sorgfältige Begründung ihrer Nichtbeachtung. Veröffentlicht werden die Ergebnisse der Fachausschüsse in den monatlich erscheinenden "Fachnachrichten"; ferner gibt das Institut die halbmonatlich erscheinende Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" heraus.          

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