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Kameralismus

beschreibt die preußische Spielart des Merkantilismus. Die Bezeichnung Kameralismus leitet sich von »Camera« (Schatzkammer) ab, denn Ziel des Kameralismus, der auch als »Fürstenwohlstandslehre« bezeichnet wurde, bestand darin, einerseits durch zahlreiche verkehrspolitische, arbeitsrechtliche und bevölkerungspolitische Maßnahmen die ökonomische Leistungsfähigkeit und damit auch Besteuerbarkeit eines Landes bzw. seiner Bevölkerung zu erhöhen und zum anderen durch die Einrichtung staatlicher Manufakturen und Domänen den Staat zu einem wichtigen wertschöpfungsintensiven Produzenten zu machen. Die wirtschaftspolitischen Maßnahmen des Kameralismus sind im Wesentlichen die gleichen wie die des Merkantilismus. Während aber »Träger« des Merkantilismus in England und Frankreich im Wesentlichen die Kaufleute waren, waren die Träger des preußischen Kameralismus die Beamten bzw. Staatsbediensteten.

Ausdruck für die spezifische Form des Merkantilismus in Deutschland. Ihm wird zugestanden, dass er eher der Verwaltung und der Wissenschaft zugeneigt war, während der Merkantilismus auf kommerzielle Gewinne gerichtet war. Im Kameralismus sei zudem sehr viel stärker das Wohl der Allgemeinheit angestrebt worden. Der Begriff der Polizei umfasst mit den Bereichen Sicherheits- und Wohlstandspolizei alle Mittel, welche die regierende Gewalt anwendet, die bürgerliche Gesellschaft so zu ordnen und einzurichten, dass jeder einzelne und mit ihm das Ganze sicher, ruhig und bequem "seine irdische Glückseligkeit" erlangen kann - und (auch) wirklich erlangt. Die Kameralisten verstanden sich einerseits als Diener der Fürsten, andererseits jedoch als Verkünder der "richtigen, wahren Aufklärung", welche dem Staat in der Steigerung des Wohlstandes, in der Verbreitung nützlicher Kenntnisse und in der "gründlichen Verbesserung der Sittlichkeit zwecks allgemeiner Glückseligkeit" seine Ziele setzt. Die Lehre von der Staatswirtschaft habe die Grundsätze zu formulieren, nach denen seitens des Staates "das Beglückungsgeschäft der Bevölkerung oder leidenden Menschheit am leichtesten und wohltätigsten" ausgeführt werden kann. Joseph A. Schumpeter bezeichnet den Gegenstand ihrer Untersuchungen als "Wohlfahrtsstaat ... in seiner geschichtlichen Individualität und all seinen Aspekten". Gegenüber den Möglichkeiten des freien Unternehmertums bescheinigt Schumpeter ihnen zwar Abstand, aber keine Feindseligkeit und die Formulierung eines allgemeinen Grundsatzes, wonach alles, was Handel und Gewerbe benötigten, seien Freiheit und Sicherheit, und eine Bürokratie, die lenkt und unterstützt, soweit dies notwendig ist, die aber immer bereitwillig in den Hintergrund tritt, wo Lenkung und Unterstützung als überflüssig erscheinen.                  Literatur: Bog, Der Merkantilismus in Deutschland, in: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Vol. 173 (1961), S. 125 ff. Krüsselberg, H. G., Politische Ökonomik in Vergangenheit und Gegenwart: Wirtschaftswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg, in: Giersch, H.lKrüsselberg, H.  G. u.a., Weltwirtschaftsordnung und Wirtschaftswissenschaft, Stuttgart, New York 1978, S. 4 ff. Schumpeter, J.A., Geschichte der ökonomischen Analyse, Göttingen 1965.

spezifische Form des - Merkantilismus in Österreich und den deutschen Staaten. In diesen Ländern spielte im 17. und 18. Jh. der Aufbau einer einheitlichen Verwaltung und insbes. einer einheitlichen Finanzverwaltung eine größere Rolle als in den schon bestehenden zentralistisch verwalteten Nationalstaaten; ebenso waren staatliche Eingriffe in das Wirtschaftsleben angesichts der Unterentwicklung dieser Länder naheliegend. Träger kameralistischer Politik und Gedanken waren deshalb nicht wie im westeuropäischen Merkantilismus Kaufleute und Projektemacher, sondern Beamte (»camera«: Bezeichnung für die staatliche Finanzverwaltung). Wie im Merkantilismus ging es in erster Linie um die wirtschaftliche Entwicklung des jeweiligen Staates. So wird angesichts der Entvölkerung nach Pest und Krieg eine expansive Bevölkerungspolitik (»Peuplierung«) vorgeschlagen und eine Industrialisierungspolitik mittels staatlicher Unternehmen und Konzessionen verfolgt. Eine Proportionalität zwischen den verschiedenen Gewerbezweigen soll die Entwicklung des einheimischen Marktes ebenso fördern wie eine Förderung der Importsubstitution und eine Beschränkung des Imports an Luxuswaren. Zur Ausbildung der Kameralisten-Beamten wurden die ersten ökonomischen Lehrstühle an deutschsprachigen Universitäten geschaffen: 1727 in Halle und Frankfurt an der Oder, 1763 in Wien. Parallel dazu entstand als Niederschlag der absolutistischen Verwaltungspraxis eine umfangreiche kameralistische Lehrbuchliteratur, die an die Stelle der merkantilistischen Traktate trat. In ihren besten Vertretern (Johann J. BECHER, 1635-1682, Johann H.G. von JUSTI, 1717-1771, Joseph von SONNENFELS, 1733-1817) integriert diese Lehrbuchliteratur ökonomische Überlegungen in ein System der Verwaltungswissenschaft, das juristische, finanzwissenschaftliche und verwaltungstechnische Gesichtspunkte in den Vordergrund stellt. Obwohl nur allzuoft Ansätze zu einer ökonomischen Theorie in allzu pedantischer Systematik untergehen, sind einige Fortschritte zu verzeichnen, so v.a. in der Geldtheorie (Johann G. BOSCH, v. SONNENFELS) und in der Weiterentwicklung der mittelalterlichen Lehre vom gerechten Preis zu einer Preisbestimmungslehre unter dem Einfluss naturrechtlicher Gedanken. Diese Lehrbuchliteratur hat an deutschen Universitäten lange nachgewirkt und die spezifische Form bestimmt, in der die Klassische Theorie (etwa bei Karl H. RAU, 1792-1870) übernommen wurde. In der Verwaltungslehre hat sie noch in der zweiten Hälfte des 19. Jh. (etwa bei Lorenz von STEIN) Einfluss gehabt. Literatur: Tautscher, A. (1947)

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