Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Kommanditist

Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, dessen Haftung auf seine Einlagen beschränkt ist, im Unterschied zum Komplementär.

Teilhaber einer Kommanditgesellschaft. Er haftet im Gegensatz zum Komplementär nur begrenzt auf seine Einlage, wobei für die Haftungsbegrenzung die Eintragung in das Handelsregister maßgebend ist. Aktionäre von Kommanditgesellschaften auf Aktien werden als Kommanditaktionäre bezeichnet.

Der Kommanditist ist der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), der nur beschränkt mit seiner Einlage haftet. Er wird auch als Teilhafter bezeichnet. Die Haftsumme des Kommanditisten wird in das Handelsregister eingetragen.

(engl. limited partner) Der Kommanditist ist der Gesellschafter (Gesellschaft) einer Kommanditgesellschaft, der im Gegensatz zum Komplementär lediglich mit einer bestimmten Vermögenseinlage für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Die Beteiligung des Kommanditisten sieht in der Regel so aus, dass der Gesellschaft finanzielle Einlagen zur Verfügung gestellt werden, ein persönlicher Arbeitseinsatz aber nicht erfolgt. Dementsprechend ist der Kommanditist sowohl von der Geschäftsführung als auch von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen; ihm steht lediglich ein Kontrollrecht zu. Im Gesellschaftsvertrag können jedoch hiervon abweichende Regelungen getroffen werden.

Kommanditgesellschaft

Personengesellschaft

Der Kommanditist ist ein nur begrenzt auf seine Einlage haftender Teilhaber einer Kommanditgesellschaft. Für Haf tungsbegrenzung ist Eintragung im Handelsregister maßgebend. Im Zweifel unbeschränkte Haftung bei Geschäftsaufnahme vor Eintragung. Soweit Einlage nicht erbracht oder zurückgezahlt, haftet der Kommanditist unmit telbar den Gesellschaftsgläubigern. Kommanditaktionäre sind die Inha ber von Aktien an einer Kommandit gesellschaft auf Aktien. Sie stehen mit ihren Rechten weitgehend den Aktio nären gleich.

Auf seine Kapitaleinlage beschränkt haftender Gesellschafter der KG-Bank.

Kommanditgesellschaft

Gesellschafter einer   Kommanditgesellschaft (KG), dessen Haftung auf den Betrag seiner Einlage be­schränkt ist; siehe dazu auch   Komplementär

Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Haftet nur mit seiner Einlage.
Die Gewinnanteile eines Kommanditisten gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Gewährt der Kommanditist der Gesellschaft ein Darlehen, so gehören die ihm zufließenden Zinsen nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb und werden wie eine Privatentnahme als Vorgriff auf den Gewinn behandelt.
Bei einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft erzielt der Kommanditist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Voraussetzung ist, dass der Komplementär eine natürliche Person (keine GmbH oder AG) ist.
Siehe auch: Kommanditgesellschaft

Vorhergehender Fachbegriff: Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) | Nächster Fachbegriff: Kommerzialisierung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Prüferbehörden | Produktproben | Tarifvertrag

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon