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Konstitutive Entscheidungen

Entscheidung, konstitutive

Auch: Metaentschei-dungen. Entscheidungen in der Bank, die auf Grund ihrer Natur und der Bedeutung für die Unternehmung i. d. R. der obersten Geschäftsleitung vorbehalten sind, da es sich um solche handelt, die die Entwicklung der Bank auf lange Frist festlegen, bzw. um Entscheidungen, die einen als langfristig gültig gedachten Rahmen für die nachfolgenden laufenden markt- und betriebsbezogenen Entscheidungen abstecken.
Nur grundlegend neue Sachverhalte sollen eine Revision dieser Willensakte in anderen Phasen der Bankunternehmungsentwicklung notwendig machen (sekundäre konstitutive Entscheidungen). Sie gelten zwar nicht »für die Ewigkeit«, doch wird an sie die Erwartung einer gewissen Beständigkeit geknüpft. Zudem verbieten sich kurzfristige Änderungen von der Metaebene zuzurechnenden Entscheidungen meist nicht nur aus ökonomischen, sondern häufig auch aus technisch-organisatorischen Gründen von selbst; darüber hinaus müssten bei häufigem Kurswechsel vielfach auch imageschädigende Wirkungen einkalkuliert werden. Wichtige konstitutive Entscheidungen: Geschäftssparten-, Outsourcing-, Rechtsform-, Standort-, Absatzwegeentscheidung. Anders: situative Entscheidungen.

Grundlegende Entscheidungen, mit denen Unternehmen bestimmte Strukturen und damit ihren Handlungsrahmen für einen längeren Zeitraum festlegen. Eine Reihe solcher Entscheidungen ist in der Gründungsphase zu treffen. Hierzu gehört die Bestimmung des Leistungsprogramms (z.B. Sachleistungs-, Handels-, Dienstleistungsbetrieb), das am Markt angeboten werden soll, die Wahl des Standorts (Standortwahl) und die Wahl der Rechtsform (Rechtsformwahl, Kriterien für die). Weiterhin müssen Strukturregeln getroffen werden, welche die innere Ordnung des Unternehmens betreffen, z.B. die grundlegende Formulierung der Unternehmensziele oder die Zuweisung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten an Entscheidungsträger. Diese auf die innere Ordnung des Unternehmens gerichteten langfristig gültigen Regelungen stellen in ihrer Gesamtheit die Unternehmensverfassung dar; sie finden ihren Niederschlag in Unternehmensleitlinien, offiziellen Satzungen, Geschäftsverteilungsplänen u. Ä. Charakteristisch für konstitutive Entscheidungen ist es, dass von ihnen längerfristige Folgewirkungen ausgehen (z.B. die Durchführung bestimmter Investitionen). Einmal getroffen sind sie daher i.d.R. nur schwer und zudem auch nur mit erheblichem Aufwand zu korrigieren. Dies bedeutet allerdings nicht, dass sie als unveränderlich anzusehen sind. Im Gegenteil werden Unternehmen ihren langfristigen Erfolg nur selten ohne Veränderungen ihres konstitutiven Rahmens sichern können. Der Grund hierfür liegt in der (oftmals raschen) Veränderung externer und interner Rahmenbedingungen im Zeitablauf. Produkte geraten aus der Mode, Standorte werden unattraktiv, nicht selten führen technologische Entwicklungen zu der Erkenntnis, dass in der Vergangenheit erfolgreich praktizierte Konzepte keine oder nur mehr geringere Zukunftsperspektiven aufweisen. Die Sicherung des langfristigen Erfolgs hängt für ein Unternehmen deshalb letztlich davon ab, ob bzw. inwieweit es gelingt, den strukturellen Handlungsrahmen zeitig an solcherart geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Beispielsweise kann ein Rechtsformwechsel einem expandierenden Unternehmen mit stark steigendem Kapitalbedarf den Gang an die Börse ermöglichen, eine Neuausrichtung des Leistungsprogramms die Absatzchancen eines Unternehmens, das sich mit dynamischen Marktveränderungen konfrontiert sieht, verbessern. Die hohe Bedeutung dieser Entscheidungen erfordert es, dass sie auf oberster Ebene, also direkt durch die Unternehmensleitung, getroffen werden.

Hinsichtlich der Bedeutung der Entscheidung kann in konstitutive Entscheidungen und Ablaufentscheidungen unterschieden werden. Konstituive Entscheidungen sind grundlegend und meist einmalig (langfristig) im Leben eines Unternehmens. Bei den konstitutiven Entscheidungen handelt es sich um die Wahl des Standortes, der Rechtsform oder um die Entscheidung über einen Unternehmenszusammenschluss .

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