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Konzernführung

hat die Funktion, die strukturellen, organisatorischen und personellen Leitungsaufgaben in einem Konzern zu übernehmen und deren Lösung in eine konzernweite Unternehmensgesamtplanung einzubringen. Die Konzernführung hat für ein zielgerichtetes, planvolles und koordiniertes Vorgehen in der gesamten Unternehmensgruppe zu sorgen (Konzernmanagement) ; dabei ist die von der Konzernführung zu entwickelnde Konzernstrategie und Konzernpolitik zu berücksichtigen. Den zentralen Bestandteil der konzernweiten Führung bildet die konzernumfassende Planung, Koordinierung und Ausführung des für den Konzern vorzugebenden strategischen, taktischen und operativen Programms. Die Konzernführung hat zu diesem Zweck allgemeine, übergeordnete Zielsetzungen zu definieren. Ausgangspunkte für deren Formulierung bilden die Analyse des sozialen Umfeldes, der gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen und der Wertvorstellungen aller Mitglieder der Konzernführung sowie der Gesellschafter. Unter der gemeinsamen Zielsetzung sind alle Unternehmensfunktionen zusammenzufassen und zu koordinieren. Dies führt zur Optimierung der erzielbaren Synergieeffekte. Zu den originären Aufgaben der Konzernführung zählen folgende Bereiche: •   Festlegung der Unternehmensphilosophie und -politik für den Konzern (Wertevorstellungen und Wertehierarchie der Konzernleitung, Risikobereitschaft, Unternehmenskultur, Führungsstil u. a.) •   Festlegung der Konzernziele und -Strategien und der daraus abgeleiteten Ziele für die einzelnen Konzernunternehmen (Festlegung der strategischen Geschäftsfelder unter Berücksichtigung des Unternehmensgegenstands und -zwecks, Bestimmung des Produkt- und Dienstleistungsangebotes sowie der strategischen Erfolgspotentiale, Definition der Kapitalrendite, des Verschuldungsgrades und der Dividendenpolitik u. a.) •   Festlegung der Konzernstruktur und Konzernorganisation, insb. auch der Managementstruktur (Festlegung der Ablauforganisation, einheitliches Planungs-, Berichts-, Informations- und Rechnungswesen u. a.) •   Festlegung von konzernweiten Prioritäten und Zuteilung von Ressourcen (Bestimmung der Auswahlkriterien, Einsatz der wirtschaftlichen Engpassfaktoren, Kapitalausstattung und Finanzierungsstruktur, Kredit-, Cash- und Devisen-Management u. a.) •   Koordination der Konzernunternehmen, Entscheidung über Massnahmen von wesentlicher Bedeutung für den Konzern (z. B. grosse Investitionsvorhaben, Erwerb von Beteiligungen, Umstrukturierungen u. a.) •   Überwachung der Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der Konzernunternehmen hinsichtlich der Erreichung der konzernseitig vorgegebenen Ziele, Soll- und Plandaten, Veranlassung von Massnahmen zur Zielerreichung (Konzerncontrolling, managementorientierte Planungs- und Informationssysteme, Koordinierung und Überwachung der Konzernplanung und Entscheidungsabläufe, Konzernrevision u. a.) •   Besetzung wichtiger Führungspositionen im Konzern (Auswahl von Führungskräften, Management Development, Führungs- nachwuchspolitik u. a.). Im Mittelpunkt der Konzernführung steht die optimale Nutzung der (saldierten) Effekte, die sich aus der Verbindung mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen und deren jeweiligen Handlungsprogramme zu einer wirtschaftlichen Einheit ergeben. Durch die rechtliche Selbständigkeit der einzelnen Konzerngesellschaften hat die Konzernführung auch Einschränkungen ihrer Führungsfunktionen hinzunehmen, falls sie z. B. in die Eigenverantwortlichkeit und die Kompetenzen der Über- wachungs- und Führungsorgane der Tochter- und/oder Enkelgesellschaften eingreifen möchte. Oberstes strategisches Ziel der Kon- zernführung ist aber die Sicherung der Existenz und der Überlebensfähigkeit der Konzernobergesellschaft und des gesamten Konzerns.    Literatur: Hommelhoff, P., Die Konzernleitungs- pflicht, Köln 1982. Scheffler, E., Konzernmanagement, München 1992. Theisen, M. R., Der Konzern, Stuttgart 1991.

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