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Lärmabgabe

Abgabe, die bei den Herstellern von Kraftfahrzeugen für die lauten, nicht lärmgeminderten Fahrzeuge erhoben werden soll. Die Produktion lärmgeminderter und somit umweltfreundlicherer Kraftfahrzeuge wirft heute kaum mehr technische Schwierigkeiten auf, auch ist sie mit vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand möglich. Allerdings scheitert eine breite allgemeine Markteinführung (neben dem Fehlen staatlicher Vorgaben) vor allem an den wettbewerblichen Nachteilen, die durch höhere Produktionskosten lärmarmer Kfz entstehen. Hier setzt die Lärmabgabe als marktwirtschaftliches Instrument an: Ziel dieser Abgabe ist es, die für die Lärmminde- rungsmassnahmen aufzuwendenden Herstellermehrkosten auszugleichen, die beim lauten Fahrzeug eingespart werden, um somit Anreize zur Herstellung lärmarmer Fahrzeuge zu geben. Bisher ist eine solche Lärmabgabe allerdings nicht verwirklicht worden, obwohl konkrete Vorschläge dazu seit 1978 vorliegen und sie - wenn sie ausreichend hoch bemessen ist beachtliche Umweltentlastungseffekte hervorrufen würde.   Literatur: Wicke, L., Umweltökonomie, 4. Aufl., München 1993.

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