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Lorokonto

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Selten auch: Vostro-Konto. Bei einer Bank geführtes Konto, das auf Veranlassung einer anderen Bank eingerichtet worden ist. Ggs.: Nostrokonto.

Wird von Banken für laufende Zahlungen im Auftrag einer ausländischen Korrespondenzbank geführt. Bei einer ausgehenden Zahlung in DEM beispielsweise erkennt die auftraggebende Bank in Deutschland das in ihren Büchern in DEM geführte Loro-Konto des Korrespondenten als Deckung für den erteilten Auftrag. Durch die Bezeichnung Loro-Konto wird dabei deutlich gemacht, wer Kontoführer und wer Kontoinhaber ist. Der Kontoführer führt das Loro-Konto («deren Konto») der Korrespondenzbank, während der Kontoinhaber das Nostro-Konto («unser Konto») unterhält.

(Nicht mehr übliche) Bez. f ein Konto, das von einem Kreditinstitut (A) für ein anderes Kreditinstitut (B) geführt wird. Aus der Sicht des Kontoinhabers handelt es sich um ein Nostrokonto. Loroverbindlichkeiten von A entsprechen Nostroguthaben von B; Loroforderungen von A entsprechen Nostroverbindlichkeiten von B.

Im Gegensatz zu Nostro die Bezeichnung für ein Guthaben einer Bank bei einer ausländischen Bank (z.B. Dollarkonto der „Deutschen Bank“ bei einer amerikanischen Korrespondenzbank). Derartige Fremdwährungskonten werden insbesondere in der Außenhandelsfinanzierung , z.B. im Rahmen des Dokumentenakkreditivs oder Dokumenteninkasso , eingesetzt.

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