Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Manteltarifvertrag

ist ein besonderer Tarifvertrag, der für längere Zeit gilt und entsprechend solche Arbeitsbedingungen regelt, die auf längere Sicht gleich bleiben sollen. Hierzu gehören z.B. Kündigungsfristen, Arbeits- und Urlaubszeiten, Zuschläge zum Lohn usw. Ergänzend wirken die kürzerfristigen Tarifverträge.

Nach dem typischerweise vereinbarten Inhalt werden Tarifverträge unterschieden in Lohn oder Gehaltstarifverträge, in denen die Höhe des Arbeitsentgelts festgelegt wird, Lohn oder Gehaltsrahmentarife, die allgemeine Grund sätze der Entlohnung, wie z. B. Bestimmungen über Lohngruppen und Arbeitsbewertungsverfahren, enthalten, und Manteltarifverträge. Im Manteltarifvertrag werden die allgemeinen Bedingungen (der sog»Mantel) des Arbeitsverhältnisses festgelegt. Das Spektrum der möglichen im Manteltarifvertrag zu treffenden Vereinbarungen ist außerordentlich breit. Es reicht von Bestimmungen über Arbeitszeit, Zuschläge für Mehr, Nacht und Schichtarbeit, Urlaub usw. bis hin zu Kündigungsvoraussetzungen und Kündigungsfristen. Seit Anfang der siebziger Jahre werden auch mehr Fragen der Humanisierung des Arbeitslebens, der Bewältigung des technischen Wandels und des Datenschutzes zum Gegenstand (mantel) tarifücher Regelungen. Die Bestimmungen im Manteltarifvertrag gehen dabei teilweise weit über die gesetzlichen (Schutz) Vorschriften, wie z. B. die Arbeitszeitord nung, hinaus, teilweise haben sie auch gar keine gesetzliche Entsprechung. Aus dem allgemeinen Manteltarifvertrag können Einzelkomplexe ausgegliedert und in speziellen Manteltarifvertrag geregelt werden. So gibt es z. B. besondere Manteltarifvertrag für Auszubildende oder für Fragen der Sicherung älterer Arbeitnehmer. Im Gegensatz zu den häufig regional begrenzten Lohn und Gehaltstarifverträgen umfaßt der räumliche Geltungsbereich von Manteltarifvertrag im allgemeinen das gesamte Bundesgebiet. Ihre Laufzeit beträgt i. d. R. etwa drei Jahre und entspricht damit der von Rahmentarifverträgen, da in beiden Fällen selten Anlässe für kurzfristige Veränderungen gegeben sind.

  Tarifvertrag zur Regelung von Arbeitsbedingungen, die nicht Gegenstand eines spezielleren   Ent­gelttarifvertrags sind. Siehe auch   Arbeitsrecht (mit Literaturangaben).

Vorhergehender Fachbegriff: Manteltarif | Nächster Fachbegriff: Mantelzession



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Index linked Bonds | Schuldendeckelverordnung | Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon