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Nominalwertprinzip

Indexierung, Zinsindexierung, kalte Steuerprogression, Substanzverzehr

Grundsatz, nach dem Zahlungsmittel und Wertmesser (Geld) Güter eigener Art ohne Realbezug sind. Er basiert auf dem Geldkonzept des Nominalismus und der Staatlichen Theorie des Geldes, die Geld als Geschöpf der Rechtsordnung mit der Eigenschaft eines definitiven Schuldentilgungsmittels versteht. Das Nominalwertprinzip gewährleistet Kapitalwertsicherheit und ist in der deutschen Geldverfassung durch den Grundsatz »Mark gleich Mark« verankert, wonach auf Geldbeträge lautende Schulden unabhängig vom Zeitpunkt der Entstehung und Beendigung der Kreditbeziehung zum Nennwert zu tilgen sind. Das Nominalwertprinzip beinhaltet auch die Tilgung von Geldschulden durch gesetzliche Zahlungsmittel. Außerdem müssen Geldschulden nach dem Währungsgesetz (§ 3 Satz 1) grundsätzlich auf Deutsche Mark lauten; es besteht allerdings seit 1961 eine Allgemeingenehmigung der Deutschen Bundesbank, so dass Verbindlichkeiten auch in anderer Währung eingegangen werden dürfen. Auf Erhaltung des Realwerts einer Forderung ausgerichtete Gleitklauseln, welche den nominalen Wert einer Forderung an den Preis für Gold, andere Güter oder an den Wechselkurs gegenüber einer anderen Währung binden, bedürfen der Genehmigung durch die Deutsche Bundesbank. Das Nominalwertprinzip findet auf privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse Anwendung, v.a. auch im Steuerrecht. Während das Nominalwertprinzip Kapitalwertsicherheit garantiert, ändert sich bei permanenter Inflation oder Deflation der Realwert des Geldes und auf Geld lautender Kreditbeziehungen. Die hiermit verbundene Benachteiligung von Geldvermögensbesitzern bzw. Schuldnern wird von der dem Nominalismus bislang folgenden Rechtsprechung nicht erfaßt.

Gleichwertigkeit einer Währungseinheit bzw. einer Währungsverbindlichkeit, unabhängig vom Zeitpunkt und der damit verbundenen Kaufkraftveränderung.
Dies bedeutet, dass einer Deutschen Mark heute der gleiche Wert beigemessen wird wie z. B. 1950, obwohl die Kaufkraft in der Zwischenzeit erheblich abgenommen hat.

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