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Preisvergleichsmethode

Konzernverrechnungspreise

(A) (bei Verrechnungspreisen). Sie ist eine Standardmethode des  Fremdvergleichs, bei der der   Ver­rechnungspreis auf Basis von Marktpreisen gebildet wird. Wenn das Geschäft, auf dem der Vergleich beruht, gleichartig ist, kann der Preis übernommen werden, sonst muss eine Anpassung vorgenommen werden. Siehe auch   Verrechnungspreise, internationale,  Wiederverkaufspreismethode und  Kostenaufschlagsmethode. Siehe auch   Erfolgscontrolling (mit Literaturangaben). (B) (im Steuerrecht) (comparable uncontrolled price method) ist eine Methode zur Ermittlung des Fremd­preises (siehe   Verrechnungspreis). Dabei wird der zwischen den beteiligten, nahe stehenden Unter­nehmen vereinbarte Preis mit dem marktüblichen Preis zwischen unabhängigen Dritten verglichen. Man unterscheidet den äusseren Preisvergleich und den inneren Preisvergleich. Beim äusseren Preisver­gleich wird der Preis, der bei Verkäufen zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbart wird, zum Vergleich mit dem vereinbarten Verrechnungspreis herangezogen. Dem gegenüber wird beim in­neren Preisvergleich der Verrechnungspreis dem realisierten Preis aus Transaktionen mit fremden Drit­ten gegenübergestellt. Siehe auch   Steuerecht, Internationales (mit Literaturangaben).

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