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Put Option

(1) Synonym für Verkaufsoption. Berechtigung, nicht aber Verpflichtung, eine bestimmte Menge eines Handelsobjekts (Basisobjekt) zu einem vereinbarten Kurs oder Preis (Basispreis, strike price) innerhalb eines festgelegten Zeitraums oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt zu verkaufen (Option). Basisobjekte sind Kassainstrumente, Terminkontrakte auf Währungen, Zinsen und Indices. Für dieses Recht zahlt der Erwerber der Option dem Verkäufer eine Prämie.
(2) Bezeichnung für das vorzeitige Kündigungsrecht des Gläubigers einer Schuldverschreibung (Gläubigerkündigungsrecht). Dieses Kündigungsrecht wird, im Gegensatz zur Call Option (Schuldnerkündigungsrecht), sehr selten eingeräumt. In Deutschland ist die Put Option im Regelfall in Form der Degussa-Klausel üblich.

Compound Option, (bei Devisen), siehe Devisenoptionen.

(Verkaufsoption)
Optionsvertrag, der dem Erwerber das Recht gibt, gegen Bezahlung einer Prämie zu einem bei Abschluss festgelegten Kurs (Basispreis) innerhalb eines bestimmten Zeitraums bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt eine festgelegte Anzahl von Aktien (Kontrakt) zu verkaufen. Solche »Puts« werden an besonderen Optionsbörsen gehandelt, in Deutschland an der DTB — Deutsche Terminbörse Frankfurt. Die Put-Option entspricht der Interessenlage des Baissespekulanten, kann aber auch dazu dienen, eine Hausseposition abzusichern. Die Put-Option ist hoch spekulativ für die Vertragsgegenseite, den sog. »Stillhalter«.
Gegensatz: Call-Option. Siehe auch: Optionsschein

(1) Börsenbez. f. Verkaufsoption. Damit erwirbt der Optionskäufer die Berechtigung, aber nicht die Verpflichtung, einen bestimmten Basiswert zu einem vorab vereinbarten Basispreis innerhalb einer bestimmten Frist (amerikanische Option) oder zu einem bestimmten Endfälligkeitstermin (europäische Option) an den Optionsverkäufer (den Stillhalter) zu verkaufen. Für das Optionsrecht zahlt der Optionskäufer dem Stillhalter den Optionspreis (Optionsprämie). (2) Bez. f. das vorzeitige Kündigungsrecht des Gläubigers einer Schuldverschreibung (Gläubigerkündigungsrecht). Gegenteil Call-Option.

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