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Schatzanweisungen

(Schätze) kurz- und mittelfristige Schuldverschreibungen, die vom Bund, seinen Sondervermögen und den Ländern emittiert werden.
(1) Verzinsliche Schatzanweisungen sind wie festverzinsliche Anleihen mit Zinsscheinen ausgestattet und haben eine Laufdauer von drei Monaten bis zu mehreren Jahren.
(2) Unverzinsliche Schatzanweisungen (U-Schätze) sind kurz- und mittelfristige Schuldverschreibungen, begeben von Bund (Bundesschatzanweisung). Ländern und anderen öffentlichen Stellen, die ohne Zinskoupon und somit ohne laufende Verzinsung ausgestattet sind. Die Verzinsung des Kapitals erfolgt im Zuge der Tilgung. Der Emissionskurs ergibt sich somit durch Diskontierug des Rückzahlungsbetrages. Die Laufzeit der Schatzanweisungen beträgt 6 Monate bis zu 2 Jahren. Sie werden bevorzugt von Banken als Geldanlage übernommen, da sie erstklassige Geldmarktpapiere darstellen.

sind kurz- oder mittelfristige Schuldverschreibungen, die von Bund, Ländern oder öffentlichen Institutionen ausgegeben werden und der Finanzierung von vorübergehendem Geldbedarf dienen. Man unterscheidet unverzinsliche Schatzanweisungen (Schätze), bei denen eine Verzinsung dadurch gewährt wird, daß sie mit Disagio ausgegeben und zum Nennwert eingelöst werden, und festverzinsliche Schatzanweisungen.

Kurz- und mittelfristige Schuldverschreibungen öffentlicher Gebietskörperschaften und Institutionen, die zur Finanzierung eines vorübergehenden Geldbedarfs begeben werden und normalerweise wie Anleihen mit Zinsscheinen ausgestattet sind. Ausnahme: Kurzfristige Schatzanweisungen (U-Schätze) werden beim Verkauf diskontiert.

Schuldverschreibung der Gebietskörperschaften mit einer Laufzeit von 6-24 Monaten zur Deckung eines kurzfristigen Geldbedarfs. Die Verzinsung wird in Form eines Diskonts, als Abschlag zwischen Ausgabekurs und – Nennwert bzw. Tilgungsbetrag (Tilgung) gewährt. Schatzanweisungen und Schatzwechsel sind die wichtigsten Instrumente für die Offenmarktpolitik der Deutschen Bundesbank.

Schuldverschreibungen, die vom Bund, seinen Sondervermögen oder den Ländern auf den Inhaber ausgestellt werden. Sie dienen der kurz- bis mittelfristigen Mittelbeschaffung für die Emittenten, teilweise auch zur Regulierung des Geldmarktes durch die Deutsche Bundesbank (Geldmarktpapiere). Als Unverzinsliche Schatzanweisungen (U-Schätze) werden Schuldverschreibungen ab 500.000,00 EUR mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren im Tenderverfahren ausgegeben. Die Papiere werden unverzinslich genannt, weil kein Zinskupon vorhanden ist. Die Schuldverschreibungen werden nach Abzug eines Zinsabschlages ausgegeben und zum Nennwert zurückgezahlt. Die Verzinsung ergibt sich aus der Differenz zwischen beiden Werten. Bundesschatzanweisungen sind normalverzinsliche Schuldverschreibungen, ebenfalls als Wertrechte, die mit einer Laufzeit unter 4 Jahren ab 5.000,00 EUR ausgegeben werden. Diese sind zum Börsenhandel zugelassen. Schatzanweisungen mit einer Laufzeit von 6 Monaten werden als Bubills ausgegeben.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Schuldverschreibung der öffentlichen Hand.

Kurz- bis mittelfristige Schuldverschreibungen, die öffentliche Gebietskörperschaften und Sondervermögen des Bundes zur Deckung entspr. Finanzierungsbedarfs emittieren. Wichtiges Instrument der Zwischenfinanzierung der öffentlichen Haushalte. Sie werden - vor allem, soweit kurzfristig - überwiegend ohne laufende Verzinsung emittiert; der Zins wird bei der Rückzahlung vergütet (unverzinsliche Schatzanweisungen, U-Schätze); in dieser Ausstattungsform sind sie den Schatzwechseln sehr ähnlich. Geldmarktpapiere. Ggf. Gegenstand der Offenmarktpolitik von Zentralbanken.

kurz- und mittelfristige Schuldtitel des Bundes, der Länder und der Sondervermögen. Die marktführenden, im -# Tender-verfahren emittierten Bundeswertpapiere haben ein Laufzeit von zwei Jahren und darunter. Die Titel werden als Finanzierungspapiere zur Kreditversorgung der öffentlichen Haushalte in deren Auftrag und für deren Rechnung über die Deutsche Bundesband oder im Benehmen mit ihr begeben. Als Liquiditätspapiere werden sie im Rahmen von geldpolitischen Geschäften für Rechnung des Europäischen Systems der Zentralbanken in Umlauf gebracht. Nach § 42 BbankG hat der Bund der Deutschen Bundesbank auf Verlangen unverzinsliche Schatzanweisungen (und Schatzwechsel) bis zum Höchstbetrag von 50 Mrd. DM als Liquiditätspapiere zur Verfügung zu stellen. Zins- und Tilgungsverpflichtungen trägt die Bundesbank. a) U-Schätze (unverzinsliche Schatzanweisungen): An der Börse nicht eingeführte              Diskontpapiere, deren Verzinsung sich durch Abzinsung bei Kauf und Einlösung zu pari bei Fälligkeit ergibt: Zinsen = Nennwert — Kaufpreis. Der Nennwert (Mindestanlage) ist hoch, so dass Hauptadressaten die institutionelle Anleger sind. b) Bundesschatzanweisungen: Einmalemissionen mit jährlicher Verzinsung, die bei niedrigen Nennwert von jedermann mit unbeschränktem Anlagehöchstbetrag zu erwerben und nach Börseneinführung auch auf diesem effizienten Markt zu handeln sind.

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