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Steuerregression

ist dadurch gekennzeichnet, dass der Durchschnittssteuersatz T/X mit steigender Steuerbemessungsgrundlage (X) sinkt. Je nachdem, ob T/X mit steigender Bemessungsgrundlage linear, stärker oder schwächer als linear sinkt, spricht man von linearer, beschleunigter oder verzögerter Steuerregres- sion. Der Durchschnittssteuersatz ist hierbei immer grösser als der Grenzsteuersatz dT/dX. Verzögerte Steuerregression   Steuerregression X T = Steueraufkommen X = Bemessungsgrundlage -X = Durchschnittssteuersatz dT -dX = Grenzsteuersatz Der in der Abbildung dargestellte Tarif gibt den Fall einer verzögerten Regression an. Wie bei der Steuerprogression unterscheidet man auch hier zwischen direkter und indirekter Regression. Die indirekte Regression erreicht man z. B. dadurch, dass zu einem proportionalen Steuertarif noch ein fester Mindestbetrag hinzukommt. Hierbei sinkt der Durchschnittssteuersatz mit steigender Bemessungsgrundlage, während der Grenzsteuersatz konstant bleibt.   Steuern mit regressivem Tarif spielen in der Bundesrepublik keine Rolle. Eine regressive Wirkung kommt aber bei den proportionalen Verbrauchsteuern dadurch zustande, dass Bezieher niedriger Einkommen im Vergleich zu Beziehern hoher Einkommen eine höhere Konsumquote haben und deswegen bezogen auf das Einkommen relativ stark belastet werden.                Literatur: Kolms, H., Finanzwissenschaft, Bd. 2, 4. Aufl., Berlin, New York 1974, S. 36 ff.

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