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Tarifrente

Mit diesem Begriff wird eine von den Gewerkschaften geforderte Form der Arbeitszeitverkürzung für ältere Arbeitnehmer bezeichnet.

Durch Tarifvertrag oder Betriebs Vereinbarung können dabei Mitarbeiter, die ein bestimmtes Lebensalter vollendet haben (z.B. 55,60,61) und unter bestimmte Bedingungen fallen (z.B. Mindest-Beschäftigtenzahl eines Unternehmens, Betriebszugehörigkeit, Arbeit im Schichtbetrieb) stufenweise in verminderte Arbeitszeit bei ebenfalls stufenweise verminderten Bezügen eintreten. Beispiel: weniger Arbeitszeit bei vollen Bezügen oder Freistellung von der Arbeit mit verminderten Bezügen. Bisher wird die Tarifrente wegen der erhöhten Kosten nur von wenigen Unternehmen angeboten, von den übrigen abgelehnt.

Instrument zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit. Sie wird heute vor allem im Zusammenhang mit der flexiblen Altersgrenze diskutiert. Die Tarifrente (Vorruhestandsgeld) eröffnet die Möglichkeit, bereits vor Erreichung der generellen Altersgrenze von 65 Lebensjahren aus dem Arbeitsleben auszuscheiden und ein Altersruhegeld zu erhalten. Die Modalitäten von Anspruch und Bezug dieses Vorruhestandsgeldes sollen durch die Tarifparteien ausgehandelt und geregelt werden. Auch an der Finanzierung sind die Tarifparteien beteiligt. Zur Ausgestaltung der Tarifrente gibt es verschiedene Vorschläge. Der Bundestag hat 1984 ein Rahmengesetz zur Regelung des Vorruhestandes erlassen. Die Vorruhestandsregelungen sind 1988 ausgelaufen und durch die Rentenreform 1992 ersetzt worden.  

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