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Trade Related Investment Measures (TRIMs)

Welthandelsorganisation (WHO)

[s.a. GATS; TRIPS! TRIMS (Agreement on Trade-Related Aspects of Investment Measures) beschreiben ein Abkommen über handelsbezogene Investitionsmaßnahmen im Rahmen multilateraler Regelungen des GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen). Damit wurde ein Abkommen bezüglich der, den GATT-Prinzipien zuwiderlaufenden Local-Content-Auflagen abgeschlossen. Das Abkommen enthält eine Liste mit Beispielen von gegen das GATT verstoßenden TRIMS. Beispielsweise gehört auch die Verpflichtung von Unternehmen zur Verwendung heimischer Vorleistungen bei Direktinvestitionen (Local-Content-Politik) zu diesen unzulässigen Maßnahmen (vgl. Koch, 1998a, S. 220). Im Rahmen des TRIMS sind zugleich Maßnahmen zum Ausgleich der Handelsbilanz, z.B. die Beschränkung des Ankaufs und der Verwendung importierter Produkte im Verhältnis zum wert- oder volumenmäßigen Umfang der Exporte, sowie Vorschriften über Inlandsverkäufe und Produktionsbeschränkungen geregelt. Dieses Abkommen ist ein wesentliches Ergebnis der 8. Verhandlungsrunde des GATT (Welthandelsrunden).

Abk. f. (engl.) Agreement on Trade Related Investment Measures. Regelt im Rahmen des GATT/der Welthandelsorganisation die handelsbezogenen Aspekte von Investitionen.

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