| Rechnungsabgrenzungsposten 
 Verfahren der Rechnungsabgrenzung, bei dem Beträge durch entsprechende Buchung korrigiert werden, die im abgelaufenen Geschäftsjahr im Voraus geleistet oder empfangen und zunächst als Aufwand oder Ertrag erfasst wurden, die aber wirtschaftlich dem nächsten Geschäftsjahr zuzurechnen sind.
 
 Rechnungsabgrenzungsposten
 
 Lat.: transire = hinübergehen. Ausgaben und Einnahmen, die im voraus geleistet oder empfangen wurden, aber erst der nächsten Abrechnungsperiode als Aufwand bzw. Ertrag zuzurechnen sind. Transitorische Posten dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung; transitorische Aktiva oder transitorische Passiva dürfen als » Rechnungsabgrenzungspo-sten ausgewiesen werden, Antizi-pative Posten dürfen dagegen seit dem AktG 1965 nicht mehr unter dieRechnungsabgrenzungsposten aufgenommen werden.
 
 sind aktive oder passive Bilanzposten, die gebildet werden, wenn Zahlungsvorgänge in einem früheren Geschäftsjahr erfolgen als die sie begründenden Erfolgsvorgänge, z.B. Mietvorauszahlungen im Geschäftsjahr 01, deren Gegenleistung erst nach dem Abschlussstichtag erbracht werden wird. Sie werden gemäss § 250 HGB in der Bilanz als   Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt auf der Aktivseite für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 250 Abs.1 HGB); er erfolgt auf der Passivseite für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 250 Abs.2 HGB).    Siehe auch   Buchführung (mit Literaturangaben).
 
 
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