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Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPs)

Welthandelsorganisation (WHO)

TRIPS
(engl.: Agreement on Trade-Related aspects of Intellectual Property Rights; Übereinkommen über Handelsbeziehungen und Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums). Im Rahmen der Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation WTO wurde auch das TRIPS vereinbart.

TRIPS will einen wirksamen und angemessenen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums fördern sowie sicherstellen, daß die Maßnahmen und Verfahren zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht selbst zu Schranken für den rechtmäßigen Handel werden. Die Mitgliedsstaaten gewähren den Angehörigen der anderen Mitgliedsstaaten eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als die, die sie ihren eigenen Staatsangehörigen in bezug auf den Schutz des geistigen Eigentums gewähren. In bezug auf den Schutz des geistigen Eigentums werden Vorteile, Vergünstigungen, Sonderrechte und Befreiungen, die von einem Mitgliedsstaat den Angehörigen eines anderen Mitgliedsstaates gewährt werden, sofort und bedingungslos den Angehörigen aller anderen Mitgliedsstaaten gewährt.

Die Berner Übereinkunft und die Pariser Übereinkunft bleiben durch das TRIPS unberührt. Das TRIPS trat für die Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 1995 in Kraft.

[s.a. GATS; TRIMS] TRIPS (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights, in-cluding Trade in Counterfeit Goods) stellt die Einbeziehung eines umfassenden Schutzes geistigen Eigentums (Urheberrecht) in die multilateralen Regelungen des GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsab-kommen) dar. Mit dem Schutz geistigen Eigentums einschließlich des Handels mit Nachahmungen und Fälschungen wurde erstmalig ein Wirtschaftsbereich, der bisher nicht den GATT-Regelungen unterworfen war, zum Bestandteil des Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommens als ein Hauptergebnis der 8. Verhandlungsrunde des GATT (Welthandelsrunden). Insofern wurde Wissen und seine wirtschaftliche Bedeutung als schutzwürdiges Gut international anerkannt. Vormals bestanden nur Sonderregelungen. Die TRIPS beinhalten im Wesentlichen die Verbesserung des Markenschutzes zur Vermeidung von Produkt- und Patentpiraterie (Marknpiraterie) sowie illegaler Softwarekopien, die den Handel mit Originalen beeinträchtigen. Je nach Entwicklungsstand eines Landes wurden Übergangsfristen bis zum Jahre 2006 gewährt, in der die Länder ihre Gesetzgebung mit den TRIPS-Bestim-mungen in Einklang bringen müssen (vgl. Koch, 1998a, S. 173f.).

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