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Verantwortlichkeit der Kostenstellenleiter

ist von entscheidender Bedeutung bei der Durchführung der Kostenkontrolle, insbesondere des -, Soll-IstKosten-Vergleichs im Rahmen der Plankostenrechnung. Die Kostenstellenleiter können in der Regel nur für die Verbrauchsmengen und Verbrauchszeiten (Verbrauchsabweichungen), nicht jedoch für die Preise und Qualitäten der eingesetzten Kostengüter verantwortlich gemacht werden. Um eine exakte Kostenkontrolle durchführen zu können, müssen deshalb alle Kostenabweichungen eliminiert werden, die nicht der Verantwortlichkeit des Kostenstellenleiters unterstehen. Zu diesem Zwecke werden bei der Plankostenrechnung Materialien und Arbeitskräfte zu festen Verrechnungspreisen verrechnet, um Preis- und Lohnschwankungen zu eliminieren. Auch innerbetriebliche Leistungen, für deren Kostenhöhe der Kostenstellenleiter der empfangenden Kostenstelle nicht verantwortlich ist, werden zu festen Kostensätzen, sog. innerbetrieblichen Verrechnungspreisen, abgerechnet. Verbleibende Abweichungen, insbesondere des tatsächlichen Materialverbrauchs und der benötigten Fertigungszeiten von den entsprechenden Planwerten, werden auf ihre Ursache hin untersucht, uns eventuelle Verlustquellen zu beseitigen. Die Ergebnisse der Kostenkontrolle finden je nach Ursache wieder Berücksichtigung bei der Aufstellung der Kostenpläne.

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