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innerbetriebliche Leistungen

Leistungen, die nicht für den Absatz, sondern zum Wiedereinsatz im eigenen Unternehmen erbracht, d.h. an andere Kostenstellen geliefert werden (z.B. eigenerstellte Energie, eigene Reparaturleistungen). Die Inanspruchnahme dieser Leistungen von anderen Kostenstellen führt zu sekundären Kosten und wird im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung erfaßt.

Innerbetriebliche Leistungen erstellt eine Kostenstelle für eine andere.

Kann der Leistungsaustausch festgestellt, d.h. gemessen, werden und ist die Menge der bezogenen Leistungen von der Istleistung der beziehenden Stelle abhängig, werden die innerbetrieblichen Leistungen entsprechend den Arbeitsberichten verrechnet.
Kann der Leistungsaustausch nicht eindeutig beziffert bzw. gemessen werden, können die Kosten nach einem vorgängig festgelegten Schlüssel umgelegt werden. Alternativ kann ein sog. Versorgungsvertrag (Deckungsziel) vereinbart werden.

Innerbetriebliche Leistungen werden immer mit den Plankostensätzen verrechnet, die sich aus der Jahresplanung ergeben. Dadurch weiß die empfangende Stelle, mit welchen Kosten und Belastungen im laufenden Jahre zu rechnen ist. Abweichungen auf Seite der leistenden Stelle werden nicht weiterverrechnet, da sie nur dem Verantwortungsbereich der leistenden Stelle zuzuordnen sind.
Innerbetriebliche Leistungen sind Leistungen des Betriebs, die nicht extern am Markt abgesetzt, sondern im eigenen Produktionsprozeß verbraucht werden (sekundäre Kosten).

Problem:
Die am Markt abgesetzte Betriebsleistung erbringt Umsätze und wird durch den Markt bewertet. Bei innerbetriebliche Leistungen dagegen existiert im Betrieb ein Bewertungs- und Verrechnungsproblem.
Die aktivierbaren innerbetriebliche Leistungen sind mit ihren Herstellungskosten zu aktivieren und anschließend abzuschreiben. Die nicht aktivierbaren innerbetriebliche Leistungen können unterschiedlich bewertet werden:
Marktpreise, durch Auf- oder Abschläge korrigierte Marktpreise, Durchschnittspreise, Selbstkosten, variable Stückkosten (innerbetriebliche Leistungsverrechnung).

Hinweis:
Kosten sind das Gegenstück zu Leistungen. Das Gegenstück zu innerbetriebliche Leistungen sind die sekundären Kosten. Sie entstehen beim Verbrauch innerbetrieblicher Leistungen und stellen den Preis dieser Leistungen dar, der jenen Kostenstellen anzulasten ist, die die innerbetrieblichen Leistungen empfangen.

In einer Bank zwischen den Abteilungen, den Geschäftsstellen u. a. Organisationseinheiten sich vollziehende Leistungsübertragung, Transaktionen u. dgl. In einer aussagefähigen Kostenrechnung einer Bank müssen diese zwischen den Einheiten verrechnet werden, will man nicht eine undifferenzierte und fragwürdige Umlage von Kosten und Erträgen akzeptieren. innerbetriebliche Leistungsverrechnung.

(Eigenleistungen, Innenaufträge) Leistungen, die der Betrieb neben seinen marktorientierten Leistungen (Markt- oder Absatzleistungen, Aussenaufträge) erstellt und die er selbst wieder verbraucht. Beispiele sind insb. die Leistungen des allgemeinen Bereichs (Kostenstellen, Kostenstellenplan), wie z.B. die Erzeugung von Strom, Dampf oder Gas, eigene Transportleistungen, eigene Reparaturleistungen, selbst erstellte Modelle, Werkzeuge, Anlagen, Gebäude etc. Es kann aber auch durchaus der Fall eintreten, dass diese Leistungen von Hauptkostenstellen erbracht werden; bei selbst erstellten Maschinen wird es z.B. in Maschinenbaubetrieben wohl die Regel sein. Soweit die innerbetrieblichen Leistungen aktivierbar, d.h. mehrjährig nutzbar sind (wie Gebäude, Anlagen, Werkzeuge), ergeben sich keine besonderen Probleme, denn diese Eigenleistungen werden wie Aussenaufträge als Kostenträger kalkuliert, dann in die Bilanz und Anlagenkartei übernommen und in den Jahren ihrer Nutzung wie fremdbezogene Produktionsfaktoren über die Abschreibungen und Zinsen als Kosten in die Kosten der damit erstellten Leistungen eingerechnet. Wenn die innerbetrieblichen Leistungen nicht aktivierbar sind, also in der Periode ihrer Erstellung auch verbraucht werden (wie selbst erstellter Strom oder sekundäre Sozialleistungen), dann muss eine sofortige Verrechnung zwischen den leistenden und empfangenden Kostenstellen im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung stattfinden.         

Lieferung von derivativen Produktionsfaktoren einer Kostenstelle (bzw. Produktionsstufe) an eine andere Kostenstelle der Unternehmung. Die innerbetrieblichen Leistungen werden also nicht direkt vom Markt bezogen, sondern von der Unternehmung selbst erstellt. Mit Ausnahme der letzten Produktionsstufe, deren Ausbringung das absatzreife Fertigungsprodukt selbst darstellt, ist die Ausbringung jeder Produktionsstufe gleichzeitig derivativer Produktionsfaktor nachgelagerter Produktionsstufen. Die Lieferung innerbetrieblicher Leistungen erfolgt nicht nur in einer Richtung (Hilfskostenstelle an Hauptkostenstelle). Vielmehr liefern auch die Hauptkostenstellen ihrerseits an die Hilfskostenstellen, z.B. Holzabfälle an die Kostenstelle Heizwerk. Man spricht dabei vom Austausch der innerbetrieblichen Leistung (innerbetriebliche Leistungsverrechnung). Man unterscheidet zwischen nicht zu aktivierenden und zu aktivierenden

(z.B. eigenerstellte Anlagen) innerbetrieblichen Leistungen

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