Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Vermögensschaden

Vermögen einer Person ist die Gesamtheit der ihr zustehenden geld-werten Rechte und rechtlich geschützten Güter; ein Vermögensschaden ist jede in Geld bewertbare Einbuße, die jemand an seinem Vermögen erleidet. Der Vermögensschaden besteht damit im Unterschied zwischen zwei Güterlagen: dem tatsächlichen, durch Schadensereignis geschaffenen und dem hypothetischen unter Ausschaltung dieses Ereignisses gedachten (Differenzmethode). In Fortbildung des Schadensbegriffs insbesondere durch die vielfältige Facetten aufweisende normative Schadenslehre hat die Rechtsprechung allerdings auch dann einen Schaden bejaht, wenn eine das Gesamtvermögen umfassende Differenzanalyse keinen Unterschied in der Güterlage vor und nach dem beeinträchtigenden Ereignis ergibt (so etwa bei der Beeinträchtigung der Arbeitskraft einer nichtarbeitenden Person). Das bedeutet, daß der rechtliche Schadensbegriff nicht identisch ist mit dem »natürlichen« oder dem ökonomischen: Spezifisch rechtliche Wertungen oder Normzwecke können zur Bejahung eines Schadens im Rechtssinne unabhängig vom Vorliegen eines ökonomischen Schadens führen. Umgekehrt hat allerdings die Marktfähigkeit eines Gutes oder Rechts Bedeutung dafür, ob ein Verlust im Rechtssinn ein Schaden ist. Der Vermögensschaden steht im Gegensatz zum Nichtvermögensschaden (Schaden, immaterieller).

Im haftungsrechtlichen Sinne versteht man unter Vermögensschäden jeden Vermögensnachteil, der einem Geschädigten entsteht, wie Verdienstausfall, Mietwagenkosten oder Kosten für Pflegepersonal.

Vorhergehender Fachbegriff: Vermögensrechte | Nächster Fachbegriff: Vermögensschäden



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Vermögenseffekte | Annuity | Wertschöpfungskreislauf

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon