| nach dem Depotgesetz werden folgende Verwahrungsarten unterschieden: (1)	Sonderverwahrung (Streifbanddepot)
 (a)	im eigenen Haus
 (b)	Drittverwahrung
 
 Depot A (Eigendepot)
 Depot B (Fremd- oder Anderdepot)
 (2)	Sammelverwahrung
 (a)	im eigenen Haus  Haussammelverwahrung
 (b)	Drittverwahrung
 
 Depot A (Eigendepot)
 Depot C (Fremd- oder Anderdepot)
 
 Depot,  Sammelverwahrung,  Sonderverwahrung
 
 
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