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Wertpapiersammelbank

(Effektendepotbank, Kassenverein) Spezialbank, welche die Sammelverwahrung (Girosammelverwahrung) von Effekten sowie den Effektengiroverkehr durchführt und gem. § 1 (3) Depotgesetz von der dafür zuständigen Stelle eines Bundeslandes als Wertpapiersammelbank bezeichnet wird. In der Bundesrepublik Deutschland wurden die Wertpapiersammelbanken und Kassenvereine zu Deutscher Kassenverein AG fusioniert.
Wertpapiersammelbank/Kassenverein heißt eine Spezialbank, die mit Niederlassungen an allen Standorten der Wertpapierbörsen vertreten ist. Sie spielt die dominierende Rolle bei der Sammelverwahrung von Wertpapieren. Ohne jede Bewegung der echten Wertpapier-Urkunden werden durch sie die Papiere von Bank zu Bank übertragen. In den Depotbüchern der Sammelbank werden einfach die Anteile an einem Sammelbestand vom Verkäufer auf den Käufer der betreffenden Wertpapiere umgebucht.


Die Deutsche Börse Systems AG, Nachfolgerin der Deutsche Kassenverein AG, ist eine Bank, die als alleiniges Geschäft die Verwahrung von Wertpapieren für Banken und deren Kunden betreibt. Sie ermöglicht durch den Wertpapiersammelbestand die Girosammeiverwahrung.

Auch: Kassenverein. Gesetzliche Grundlagen des Geschäfts im KWG und DepG. Spe-zialinstitut für die technische Abwicklung des Effektengiroverkehrs und der Wertpapiersammelverwahrung (Gi-rosammelverwahrung). Hinzu treten Effektenverwal-tungsaufgaben u. a. Kontoinhaber können Institute sein, die der gesetzlichen Depotprüfung oder einer gleichwertigen freiwilligen unterliegen, ferner Wertpapiermakler und -handelsfirmen seit Umsetzung der 2. EU-Bankrechtskoordinierungsrichtlinie und der EU-Wertpapierrichtlinie in deutsches Recht auch entspr. Institute und Wertpapierfirmen aus dem EU-Raum. Die Eurex Clearing AG mit Sitz in Frankfurt a. M. ist Tochterunternehmen der Deutsche Börse AG.

Siehe auch: Girosammeiverwahrung

Depotgeschäft

Spezialbanken für die Girosammeiverwahrung von Wertpapieren und für die Durchführung des Wertpapiergiroverkehrs; sie ermöglichen einen stückelosen Effektenverkehr, bei dem Wertpapiere durch Buchungen auf Wertpapierkonten übertragenwerden. Rechtlich handelt es sich um die Übertragung von Anteilen an (Giro-) Sammelbeständen. Nur Kreditinstitute, die der Depotprüfungunterliegen, können bei den Wertpa-piersammelbanken Konten unterhalten. Abgesehen von der Erlaubnisnach dem Kreditwesengesetz (KWG) (Banken aufsicht) müssen sie nachdem Depotgesetz vom jeweiligenLandesjustizministerium im Einvernehmen mit dem Landeswirtschaftsministerium als Wertpapiersammel-bank bezeichnet sein. Aus historischen Gründen werden sie üblicherweise »Kassenvereine« genannt und tragen diese Bezeichnung auch meistin ihrer Firma. An sieben der achtdeutschen Börsenplätzen die Ausnahme ist Bremen gibt es eine Wert-papiersammelbank in der Form der Aktiengesellschaft, deren Kapital sichim Besitz der im Wertpapiergeschäftbedeutenden örtlichen Kreditinstitutebefindet. Zur Koordinierung ihrerArbeit haben sie sich in der Arbeitsgemeinschaft deutscher Kassenvereine, Frankfun a. M., zusammengeschlossen.

Dieses ist ein Spezialinstitut für die technische Abwicklung des Effektengiroverkehrs und der Wertpapiersammelverwahrung.
Siehe auch: Deutscher Kassenverein AG, Girosammeldepot

, Effektendepotbank, Kassenverein. Bank, die auf die Sammelverwahrung (Girosammelverwahrung) von Effekten spezialisiert ist und den Effektengiroverkehr durchführt. In Deutschland eine Bank, die gem. § 1 III des Depotgesetzes von der zuständigen Stelle eines Bundeslandes als W. bezeichnet wird. S. Deutscher Kassenverein, Deutsche Börse Clearing, Clearstream International.

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