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Zwanziger-Ausschuss

Committee of Twenty oder Zwanziger-Klub wurde 1972 angesichts einsetzender Probleme der in Bretton Woods 1944 geschaffenen Währungsordnung fester Wechselkurse zur Erarbeitung von Reformvorschlägen durch den Gouverneursrat des Internationalen Währungsfonds (IWF) eingerichtet. Die 1974 vom zwanzigköpfigen Ausschuß vorgelegte Planskizze eines Weltwährungssystems wurde nicht realisiert und der Ausschuß wurde aufgelöst. Nachfolger des Zwanziger-Ausschusses als Beratungsgremium ist der 1974 gegründete, 24 Mitglieder umfassende Interimsausschuß des Internationalen Währungsfonds (IWF).

1972 vom Gouverneursrat des Internationalen Währungsfonds (IWF) eingesetzter Ausschuss des IWF zur Ausarbeitung einer umfassenden Reform der internationalen Währungsordnung nach dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems. Der Ausschuss setzte sich aus zwanzig IWF-Gouverneuren, d.h. aus zwanzig Ministern und Notenbankpräsidenten, derjenigen Mitgliedstaaten des IWF zusammen, die damals auch die Exekutivdirektoren des IWF stellten. Neun seiner Mitglieder kamen aus Entwicklungsländern. Der Ausschuss legte 1974 eine Rohskizze zu einer grundlegenden Reform des Weltwährungssystems (eine sog. Outline of Reform) vor, in der alle wesentlichen Elemente einer neuen Weltwährungsordnung enthalten waren, die jedoch angesichts der veränderten weltwirtschaftlichen Bedingungen nach der ersten Ölkrise im Herbst 1973 nicht die Zustimmung des Gouverneursrates fand. Der Ausschuss stellte daher im Herbst 1974 seine Tätigkeit ein. An seiner Stelle wurde 1974 der sog. Interimsausschuss des IWF eingesetzt, der mit der laufenden Überwachung und Weiterentwicklung des bestehenden Weltwährungssystems beauftragt wurde.    

im September 1972 eingesetzter Ausschuss des Gouverneursrates des - Internationalen Währungsfonds (IWF) für die Reform der - internationalen Währungsordnung und die damit zusammenhängenden Fragen. Die Entscheidungen des Ministerausschusses wurden vom Stellvertreterausschuss vorbereitet. Beteiligt waren alle Länder, die Exekutivdirektoren des IWF stellen (11 Industrie- und 9 - Entwicklungsländer). Bei den Beratungen waren die Spitzenvertreter aller maßgeblichen internationalen Organisationen mit verwandten Aufgaben vertreten. Der Ausschuss schloss im Juni 1974 seine Arbeiten ab, indem er ein Sofortprogramm mit folgenden Hauptpunkten vorlegte: a) Einsetzung eines - Interim-Ausschusses des Gouverneursrates des IWF mit beratender Funktion; b) bessere Verfahren des IWF für eine internationale Konsultation; c) Richtlinien für die Handhabung freier Wechselkurse; d) Errichtung eines Special Oil Fund (Ölfazilität); e) Selbstbeschränkung der Länder in bezug auf Maßnahmen zur Beeinflussung des Handels und der laufenden Transaktionen; f) verbesserte Verfahren zur Steuerung der -p internationalen Liquidität; g) Klärung der Stellung des  Goldes im Währungssystem; h) Standardkorb-Technik und höhere Verzinsung für die - Sonderziehungsrechte (SZR); i) erweiterte IWF-Fazilitäten für längerfristige Zahlungsbilanzkredite an die - Entwicklungsländer; j) Klärung der Frage einer Verbindung (link) zwischen - Entwicklungshilfe und SZR-Zuteilung (im Ausschuss konnte dar- über keine Einigung erzielt werden); k) Einsetzung eines gemeinsamen Ausschusses von IWF und - Weltbank für Fragen der Übertragung realer Ressourcen an Entwicklungsländer. Den an seine Einsetzung geknüpften hochgespannten Erwartungen konnte der Zwanziger-Ausschuss nicht gerecht werden, da die von der Ölkrise (1973) akzentuierten Unsicherheiten der internationalen Währungslage den Elan für grundlegende Reformen des Währungssystems schwächten. In den Vordergrund des Interesses war unvermittelt kurzfristiges Krisenmanagement getreten. Entscheidende Schritte in Richtung auf die
2. Änderung des IWF-Übereinkommens (in Kraft seit 1.4.1978) gelangen erst seiner Nachfolgeorganisation, dem - Interim-Ausschuß. Literatur: Solomon, R. (1977)

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