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Interim-Ausschuss

(Interim Committee of the Board of Governors an the International Monetary System) auf Vorschlag des - Zwanziger-Ausschusses 1974 eingesetztes Komitee des Internationalen Währungsfonds (IWF) von 22 Persönlichkeiten aus der Mitte des Gouverneursrates, Ministern und anderen Personen vergleichbaren Ranges. Das Gremium ist in einer dem Exekutivdirektorium (nach Ländern und Ländergruppen) entsprechenden Weise zusammengesetzt. Es berät den Gouverneursrat hinsichtlich der laufenden Aufgaben im Rahmen der internationalen Währungsordnung und deren Fortentwicklung. Ihm obliegt die Vorprüfung von Vorschlägen des Exekutivdirektoriums zur Quotenerhöhung und zur Anpassung der Fondsstatuten. Der Ausschuss tritt normalerweise zweimal jährlich zusammen. In außerordentlichen Sitzungen reagiert er auf plötzliche Störungen, die Gefahr für iie Weltwährungsordnung bergen. Der Interim-Ausschuss soll bis zur Einsetzung eines ständigen, mit Entscheidungsbefugnis ausgestatteten Gouverneursausschusses tätig bleiben. Gleichzeitig mit dem Interim-Ausschuss tagt regelmäßig auch der Gemeinsame Ministerausschuss der Gouvemeursräte von IWF und Weltbank für den Transfer realer Ressourcen an Entwicklungsländer (Entwicklungsausschuß) mit ebenfalls 22 Mitgliedern. Es handelt sich dabei um ein vergleichbares Beratungsorgan für die Gouvemeursräte der beiden BrettonWoods-Töchter in Angelegenheiten der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Industrienationen und Entwicklungsländern. Literatur: Internationaler Währungsfonds, Jahresberichte

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