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Agrarkreditpolitik

hat zur Versorgung der Landwirtschaft mit Fremdkapital eine lange Tradition, gewinnt aber mit zunehmender Kommerzialisierung und technischem Fortschritt an Gewicht. Dennoch blieb der Fremdkapitalanteil in der Landwirtschaft wegen des relativ hohen Wertes des zu 2/3 im Eigentum der landwirtschaftlichen Unternehmer befindlichen Bodens bislang niedrig (rund 20%). Die bäuerliche Eigentümerlandwirtschaft ist zwar in der Lage, für Kredite die erforderlichen Sicherheiten zu bieten (Realkredit), hat aber nur begrenzte Möglichkeiten für einen so produktiven Krediteinsatz, dass sie auf dem Kapitalmarkt mit der übrigen Kreditnachfrage konkurrieren könnte. Aus dieser besonderen Situation ergeben sich die Aufgaben für die Agrarkreditpolitik. Die landwirtschaftlichen Betriebe benötigen für die mittel- und langfristigen Investitionen in Maschinen und Gebäude Kredite, welche ihre relativ kleinen Unternehmen nicht zu stark belasten. Am deutlichsten wird das Problem bei der Finanzierung der ländlichen Siedlung. Soll einem mit nur wenig Eigenmitteln ausgestatteten Siedler ein landwirtschaftlicher Betrieb zu Eigentum übertragen werden, dann ist ein konsequenter Ausbau der Siedlerexistenz nur möglich, wenn der Kaufkredit so billig ist und so lang gestreckt wird, dass aus den Betriebseinnahmen alle anfallenden Kosten und der Aufbau des Betriebes bestritten werden kann. Dieser Bereich der Agrarkreditpolitik erlangt durch die Einführung des Siedlungskaufs in den neuen Bundesländern aktuelle Bedeutung. Da selten soviel öffentliche Mittel zur Verfügung stehen, dass die allgemein erwünschten Investitionen in der Landwirtschaft durch Subventionen abgedeckt werden könnten, setzt man in solchen Fällen Darlehen aus öffentlichen Mitteln ein, deren Konditionen den Verwendungszwekken angepaßt werden können, im einzelbetrieblichen Förderungsprogramm (EFP 1992: 1% Zinsen, 3,5% Tilgung). Aber auch Mittel, welche als Darlehen vergeben werden können, sind knapp. Wesentlich mehr Mittel lassen sich mit gleichem Aufwand über die Zinssubventionierung von auf dem Kapitalmarkt aufgenommenen Krediten mobilisieren (z.B. EFP für die Haupterwerbsbetriebe 1992 bis zu 4% auf minimal 3%; Agrarkreditprogramm — AKP — für alle landwirtschaftlichen Betriebe 3% bzw. 5% für 10 Jahre). Die Zinsverbilligung ist heute in der Bundesrepublik die wichtigste Art der Investitionsförderung. Die geringste Belastung der Staatskasse bringt der Einsatz der Bürgschaft mit sich. Sie spielte bislang nur eine untergeordnete Rolle. Im Rahmen der Förderung der Wiedereinrichtung bäuerlicher Familienbetriebe in den neuen Bundesländern übernimmt der Staat (1992) Bürgschaften für öffentlich geforderte Investitionskredite. Die besondere Bedeutung und Problematik des Einsatzes agrarkreditpolitischer Mittel liegen darin, dass damit eine nahezu perfekte Investitionslenkung betrieben wird, denn der Staat hat die Möglichkeit, die förderungswürdigen Investitionen und förderungswürdigen Betriebe (z.B. im EFP) festzulegen. Besondere Aufgaben bringen Agrarkrisen für die Agrarkreditpolitik. Alle deutschen Agrarkrisen der letzten 120 Jahre waren Kreditkrisen. 1930-34 mußte der deutschen Landwirtschaft mit einer großange- legten staatlichen Um- und Entschuldungsaktion aus der Illiquiditätskrise geholfen werden, in welche sie durch den scharfen Rückgang der Einnahmen (Weltwirtschaftskrise) geraten war. 1956 wurde eine Umschuldungsaktion eingeleitet, um die Umwandlung der überhandnehmen-den kurz- und mittelfristigen Kredite in langfristige zu fördern.

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