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Versorgung

Institution der sozialen Sicherung; sie stellt neben der Sozialbilfe und der Sozialversicherung die wesentliche dritte Säule des Systems der sozialen Sicherung dar. Die Versorgung als Institution hat zwei Wurzeln. Einmal wurde der Versorgungsgedanke ausgeformt im Bereich der sozialen Sicherung der Staatsdiener (Beamtenversorgung, soziale Sicherung der Wehrpflichtigen), zum anderen in einer speziellen Form der Fürsorge, die Kriegsbeschädigten und den Hinterbliebenen von Kriegsopfern zugedacht wurde. Zunächst war für diesen Personenkreis nur an eine Sonderfürsorge gedacht. Als eigenständiger Bereich ist die Versorgung erstmals mit dem Reichsversorgungsgesetz von 1920 in Deutschland von der Fürsorge abgegrenzt worden. Grundlage für die Schaffung der neuen Institution im Bereich des Systems der sozialen Sicherung war die Erkenntnis, dass Mitglieder einer Gemeinschaft aufgrund von Leistungen (Aufopferungen), die sie der Gemeinschaft erbracht haben, auch Ansprüche erworben haben, die nicht auf die Entrichtung von Beiträgen gegründet sind und die andererseits nicht davon abhängen, dass diese Mitglieder der Gemeinschaft bedürftig sind. Als Versorgung bezeichnet man deshalb eine als Entschädigung oder als aus sonstigen Gründen auf Grund eines Rechtsanspruchs erfolgende Zuwendung von Unterhaltsmitteln seitens einer Gemeinschaft an einen Teil ihrer Mitglieder, die weder deren Bedürftigkeit, noch eine Beitragsleistung jener Mitglieder zur Aufbringung der ihnen zu gewährenden Mittel voraussetzt (Walter Weddigen). Von der Sozialversicherung unterscheidet sich die Versorgung also grundsätzlich dadurch, dass zum Erwerb eines Anspruchs keine Beitragszahlung nötig ist; von der Sozialhilfe dadurch, dass die Leistungen im Prinzip nicht von der Feststellung der Bedürftigkeit des Leistungsempfängers abhängig gemacht werden. Neuerdings setzt sich zunehmend auch der Begriff soziale Entschädigung durch.  

Der Sinn jeglichen Wirtschaftens bestehe, wie oft behauptet wird, darin, die Bedürfnis­se der Verbraucher optimal zu befriedigen. Wenngleich diese Auffassung als Faktenaus­sage wegender extremen, wissenschaftstheo­retisch unhaltbaren Position, die dabei bezo­gen wird, heute als überholt gilt, herrscht doch kein Zweifel darüber, dass Industrie und Handel durch Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen einen maßgeblichen Anteil am physischen Wohlergehen der Be­völkerung haben. Dies schließt weder aus, dass Menschen auch andere als ökonomische Bedürfnisse empfinden, noch dass die ge­nannten Wirtschaftszweige manchmal in verwerflicher Weise egoistische Interessen verfolgen, die denen ihrer Kunden zuwider­laufen. Der Eigennutz der Anbieter und das Kon­kurrenzprinzip sorgen in der Marktwirt­schaft prinzipiell dafür, dass den Wünschen und Vorstellungen eines jeden mit Kaufkraft ausgestatteten Nachfragers Rechnung getra­gen wird. Soweit dysfunktionale Erschei­nungen des Wirtschaftssystems oder auch soziale Rücksichtnahme dies erfordern, be­trachtet es der Staat als seine Aufgabe, im Rahmen der Binnenhandelspolitik die Weichen für eine anspruchsgerechte Versor­gung aller zu stellen. So sehen z. B. zahlreiche Verordnungen und Erlasse des Bundes und der Länder vor, dass Verbraucher ein Anrecht auf eine ausgewo­gene Handelsstruktur haben, d. h. eine „gesunde Mischung“ von Betrieben mit ver­schieden breiten Sortimenten, unterschiedli­chem Preisniveau, in teils geringer, teils grö­ßerer Entfernung von der eigenen Wohnung, teils mit, teils ohneBedienung, usw. erwarten können. Es hat sich auch in zahlreichen Un­tersuchungen gezeigt, dass die Bevölkerung genau diese Situation als Versorgungsideal vor Augen hat. Wie groß bzw. klein die Bandbreite bei den Betriebsformen des Handels, wie grob- bzw. engmaschig das Versorgungsnetz und wie breit bzw. schmal gefächert das Spektrum der Wahlmöglichkeiten bei den Marktob jek- ten im allgemeinen gestaltet sein sollen, ehe sich der Staat veranlaßt sieht einzugreifen, ist ebenso wie die Höhe der den Bürgern zuzu­mutenden Preissteigerungen ein von ihm von Fall zu Fall zu lösendes, politisches Problem. Zweifellos würde auch schon ein Laie ein ge­wisses Unbehagen empfinden, wenn ein Ort mit
3. 000 Einwohnern über kein Nahrungs­mittelgeschäft mehr verfügte. Bei dem Versuch, Versorgung zu erfassen, steht der Forscher zunächst vor dem Prob­lem, ob er lediglich den Versorgungsgrad messen oder ob er seinen Befund gleichzeitig mit einem Werturteil verbinden soll, um dann etwa von Uber- oder Unterversorgung sprechen zu können. Die zweite Möglichkeit impliziert offenkundig die Lösung eines nor­mativen Problems: Das Bemühen, einen Istzustand wertend zu klassifizieren, bedingt nämlich einen Vergleich mit einem Sollzu­stand. Dazu bedürfte es in unserem Fall der Verfügbarkeit bzw. Generierung einer Ver­sorgungsnorm,, wobei vorab zu klären wäre, wer mit welcher Legitimation jene festzule­gen befugt ist. Aufgaben dieser Art werden nach dem herr­schenden Wissenschaftsverständnis im An­schluß an Max Weber außerwissenschaftli­chen Instanzen, wie z.B. Politikern, zugewiesen oder aber von Sachverständigen per Konvention in der Weise gelöst, dass sie einen Schwellenwert autonom und u. U. oh­ne nähere Begründung festlegen. Gelegent­lich läßt man auch die Betroffenen selbst den fraglichen Punkt bestimmen. Ob indessen ei­ne solche, auf dem Mehrheitsprinzip basie­rende Grenzziehung „vernünftig“ sein kann, ist nicht unstrittig. Dies hängt damit zusam­men, dass entsprechende Abstimmungen in aller Regel durch ein Anspruchsdenken ver­zerrt werden, das durch Artikulation von Maximalforderungen bei gleichzeitiger Un­terdrückung der damit für die Gemeinschaft verbundenen Belastungen gekennzeichnet ist. Immerhin sprechen gewichtige Gründe dafür, die Versorgungsqualität, ein vieldi­mensionales Konstrukt, nicht nur an Hand objektiv ermittelter Fakten zu bewerten, sondern das Urteil allen Schwierigkeiten und Erhebungskosten zum Trotz auch auf die Einschätzung durch die Betroffenen selbst zu stützen. Der Befund wird hierbei von zwei Größen bestimmt, dem individuellen Anspruchsniveau jedes einzelnen und der Wahrnehmung der realen Gegebenheiten durch diesen. Mail entfernt sich damit von scheinbar objektivierenden Begriffen wie Versorgungsgüte oder Versorgungsqualität, um diese durch den wesentlich treffenderen Ausdruck der von jedem einzelnen empfun­denen Versorgungszufriedenheit zu erset­zen, der nichts anderes als die Differenz zwi­schen einem Soll- und einem Istzustand verkörpert. Um somit feststellen zu können, inwieweit die Einkaufsmöglichkeiten den Bedürfnissen der Konsumenten entsprechen, bedarf es also nicht nur einer Analyse namentlich von Struktur und Leistungsfähigkeit des Einzel­handels, des Lebensmittelhandwerks und des Dienstleistungsgewerbes in einer be­stimmten Region, sondern auch der Erfor­schung der Einstellungen, Erwartungen und Wünsche der Bevölkerung. Allein ein sol­ches Vorgehen ermöglicht die Durchfüh­rung sinnvoller Vergleiche zwischen mut­maßlich unterschiedlich gut oder schlecht versorgten Gebieten, die es dann der Raum­und Städteplanung erlauben, ihren Ver­pflichtungen gegenüber den Bürgern nach­zukommen. Eine in dieserWeise differenzie­rende Betrachtungsweise vermittelt überdies Ansatzpunkte für notwendige ordnungspo­litische Korrektivmaßnahmen ebenso wie für die Entwicklung und Realisation neuarti­ger Marketingkonzepte durch den Handel. D.

Literatur:  Nieschlag, R.; Dichtl, E.; Hörschgen, H., Marketing, 16. Aufl., Berlin 1991, S. 71 ff. \'Wölk, A., Die Versorgung mit Lebensmitteln in städtischen Randlagen, Forschungsstelle für den Handel e. V., Berlin 1980.

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