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Bürgernähe

stärkere Orientierung von Verwaltung und Politik an den Bedürfnissen und Wünschen der einzelnen Bürger und von Bürgervereini­gungen. Bürgernähe erweist sich im tägli­chen Umgang der Bürger mit den Behörden, etwa bei der Ummeldung eines Kraftfahr­zeuges, sowie allgemein in freundlicher, zü­giger Behandlung des Bürgers und auch in der Entwicklung verständlicher, bürger­freundlicher Formulare. Es besteht somit ei­ne enge Verbundenheit zwischen bürgerna­her Orientierung und Kommunalem Marketing. Bürgernähe konkretisiert sich weiterhin im Kontakt zwischen Bürgern, Be­hörden und Politikern mit dem Ziel, Bürger­interessen bei der Gestaltung von politischen Programmen und verwaltungstechnischen Maßnahmen stärker zu berücksichtigen. Hauptträger von Bürgernähe sind auf lokaler Ebene die Kommunalverwaltungen, wobei die Realisierung durch Verwaltungsbeamte und -angestellte, die entscheidend die Schnittstelle zwischen Behörde und Bürger prägen, erfolgen muß. Aufgrund der engen Verflechtung der Verwaltung mit der Kom­munalpolitik sind die politischen Gremien in den Städten und Gemeinden ebenfalls be­deutende Träger der Bürgernähe. Auf Lan­des- und Bundesebene ist die Bürgernähe von Verwaltung und Politik sehr viel schwie­riger zu verwirklichen. Staatsbeamte und - Politiker sind sowohl als Träger wie auch als Entwickler und Förderer von Bürgernähe anzusehen. Hierbei werden die Medien zum Instrument, mit dem Verwaltungen und v. a. auch Politiker um das Verständnis und die Zustimmung der Bürger werben. Suprana­tionale Verwaltungsstrukturen (z.B. in der Europäischen Gemeinschaft) erschweren aufgrund ihrer administrativen und zentrali­stischen Prägung die Verwirklichung einer möglichst bürgernahen Politik und Verwal­tung.

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