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Bundesdeckungen im Außenhandel

S. Ausfuhrgewährleistungen des Bundes (in den Varianten Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften) und Hermes Kreditversicherung. Folgende Deckungsformen werden angeboten: Einzeldeckung - für die Forderung aus einem Ausfuhrvertrag mit einem ausländischen Besteller. Sammeldeckung - für wiederholte Lieferungen an ein- und denselben ausländischen Besteller zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen. Es werden alle Forderungen gegen den betreffenden Auslandskunden innerhalb eines - bei revolvierender Deckung - zur Verfügung stehenden Höchstbetrages abgesichert. Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) - für Forderungen, die aus einer laufenden Belieferung einer Vielzahl von ausländischen Kunden in verschiedenen Ländern zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen resultieren; ein vereinfachtes Verfahren mit günstigen Entgeltsätzen. Deckungen für deutsche Exporteure gibt es für Risiken sowohl vor Versand als auch nach Versand. Mit der Fabrikationsrisikodeckung werden die Selbstkosten abgesichert, die dem Exporteur bis zum vorzeitigen Ende der Herstellung/Bereitstellung infolge des Eintritts gedeckter Risiken entstehen; der Versicherungsfall tritt ein, wenn die Fertigstellung bzw. der Versand der Ware auf Grund politischer oder wirtschaftlicher Umstände nicht mehr möglich oder dem Exporteur nicht mehr zumutbar ist. Die Ausfuhrdeckung schützt den Exporteur ab Versand der Ware oder Beginn der Leistung bis zur vollständigen Bezahlung, u. z. gegen die Uneinbringlichkeit der Exportforderung, ebenfalls aufgrund politischer und wirtschaftlicher Risiken. Deckungsgegenstand ist die vertraglich vereinbarte Geldforderung einschl. der Kreditzinsen bis zur Fälligkeit. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Sonderdeckungen, z. B. für Leasing-Geschäfte. Deckungen für Export finanzierende Kreditinstitute werden in Form von gebundenen Finanzkredit-Garantien bzw. gebundenen Finanzkredit-Bürgschaften gewährt. Hier beträgt die Selbstbeteiligungsquote des Deckungsnehmers für alle Risiken 5 %. Je nach Art/Bereich/Risiko der Deckung gibt es unterschiedliche Entgeltsätze. Hierfür besteht seit dem 01.10.1998 ein neues Entgeltsystem (auf der Grundlage einer auf OECD-Ebene erzielten Einigung über harmonisierte Entgelte im Bereich der Exportkreditversicherung). Im Schadensfall liegen die Selbstbeteiligungsquoten zwischen 5 und 15 %. www.ausfuhrgewaehrleistungen.de

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