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Dokumente im internationalen Warenver­kehr

sind die Grundlage verschiedener Zahlungs­konditionen (Außenhandelsfinanzie­rung). a) Verladepapiere: Grundsätzlich unter­scheidet man zwischen Verladepapieren, welche die Ware repräsentieren (Traditions­oder Dispositionspapiere) und solchen, wel­che lediglich den Versand der Ware nachwei- sen. Das Konnossement (Bill of Lading, Schiffsfrachtbrief) ist in der Seeschiffahrt ge­bräuchlich. Namens- (auf den Empfänger lautend), Order- (an Empfänger oder „an Order“) oder Inhaber- (selten) Konnosse­ment sind die Optionen. Das Namenskon­nossement wird nicht durch Indossierung sondern durch Zession (Abtretungserklä- rung) übertragen. Daneben existieren weite­re Konnossementformen (Rektakonnosse­ment = Namenskonnossement ohne Zusatz „oder Order“; Bordkonnossement = das Datum der Anbord-Verbringung der Ware ist mit dem Ausstellungsdatum des Konnos­sements identisch. Das Übernahmekonnos­sement (received for shipment bill of lading) bestätigt lediglich die Warenübernahme, ist jedoch keine Bestätigung über die tatsächli­che Verschiffung; das Durchkonnossement (through bill of lading) ist im gebrochenen Verkehr (Combined transport) üblich; das Direktkonnossement (straight bill of lading) erlaubt keine Umladung (in USA und Kana­dawird als straight bill of lading das reine Na­menskonnossement bezeichnet); ein Kurz­konnossement (short form bill of lading [seit 1975]) enthält nicht den vollen Text der Transportbedingungen sondern einen Hin­weis auf die Regelungen, die bei der Reederei eingesehen werden können (Tansportricht- linien). b) Die Handelsfaktura (commercial in­voice) ist die ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung des Lieferanten. c) Die Konsulatsfaktura ist die Faktura des Konsulats des Importlandes und bestätigt die Übereinstimmung des Fakturenbetrages mit dem Handelswert der Ware im Exportland. d) Das Ursprungszeugnis dient dem Nach­weis der Herkunft der Ware. Die Ursprungs- erklärung EUR.2 ist ein vereinfachtes Doku­ment, das vom Exporteur ausgestellt wird. Daneben ist auch die Handelskammer des Exportlandes mit der Ausstellung von Ur­sprungszeugnissen befaßt. e) Versicherungsdokumente beurkunden den Abschluß eines Versicherungsvertrages zum Schutz der Ware während des Trans­ports. f) Spediteurdokumente - FCR Forwarder Certificate of Receipt (Übernahme- und Versandbescheini­gung) - Das Forwarders Certificate of Transport beinhaltet die Verpflichtung zur Ausliefe­rung der Ware am Bestimmungsort. Das FCT ist begebbar. - Ein FWR (FIATA Warehouse Receipt) ist ein 1975 eingeführter Lagerschein, der ne- gotiabel ist, wenn er den entsprechenden Vermerk trägt (wobei das jeweilige natio­nale Recht zu beachten ist). - Das SDT (Shippers Declaration for the Transport of Dangerous Goods) ist ein Dokument für Gefahrenguttransporte, das der Auftraggeber und nicht der Spedi­teur ausstellt. - Ein FBL (Negotiable FIATA Combined Transport Bill of Lading; seit 1972) ist ein Durchkonnossement. Sofern der Spe­diteur in die Funktion des Multimodal Transport Operator (MTO) eintritt, trägt er die Verantwortung für das Gut und den Transport. a) Orderlagerschein (n) Die Delivery Order wird von Treuhand­gesellschaften ausgestellt, die sich mit der Weiterleitung von Warensendungen befas­sen. Sie berechtigt den Begünstigten, seinen angeführten Anteil an der Gesamtmenge der Ware in Empfang zu nehmen.

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