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Geldnutzen

I. Individueller Geldnutzen: Nutzen, den ein bestimmter Geldbetrag einem Wirtschaftssubjekt stiftet. Hierbei sind zwei Dimensionen des Geldnutzens zu unterscheiden: der Nutzen der Geldausgabe (Geldstromnutzen) und der Nutzen der Geldhaltung (Geldbestandsnutzen). Der Geldstromnutzen ist identisch mit dem Nutzen der Güter, die mit Geld gekauft werden. Dieser sog. derivative Geldnutzen allein reicht jedoch nicht aus, die - Geldnachfrage mit Hilfe der Wahlhandlungstheorie zu erklären, denn es fehlt ein eigenständiges Bedürfnis, welches das Geld unmittelbar oder mittelbar befriedigen kann. Die Eignung zur Bedürfnisbefriedigung ist notwendige Bedingung für die Kennzeichnung eines Gegenstandes als wirtschaftliches Gut, auf das sich das kosten- und nutzenorientierte Nachfrageverhalten der Wirtschaftssubjekte bezieht. Das Halten eines bestimmten Geldbestandes ist dagegen geeignet, einen eigenständigen Nutzen zu stiften. Die Vorteilhaftigkeit der Geldhaltung, für die der Geldausgabenutzen eine notwendige Bedingung darstellt, wird entweder mit der direkten Nutzenstiftung begründet. Ausgangspunkt ist jeweils die Annahme, dass die ökonomischen Transaktionen und Aktivitäten zum einen mit spezifischen Kosten verbunden sind (Transaktionskosten und Lagerhaltungskosten) und zum anderen von den Wirtschaftssubjekten nicht mit vollkommener und vollständiger Voraussicht geplant werden können. a) Der direkte Geldnutzen resultiert aus der Zahlungssicherheit und Bequemlichkeit, die ein gegebener Geldbestand vermittelt. Geld ist als allgemein akzeptiertes Tauschmittel am besten in der Lage, das Bedürfnis der Wirtschaftssubjekte nach Liquidität zu befriedigen. Diese »konsumierbaren« Liquiditätsdienste als nicht pekuniäre Ertragsform verleihen der Kassenhaltung den Charakter eines Vermögensgutes; die Realkasse geht in diesem Fall als direktes Argument in die Nutzenfunktion eines Haushalts ein. b) Der indirekte Geldnutzen resultiert aus den günstigeren Verbrauchsplänen der Haushalte, deren Realisierung die Kassenhaltung aufgrund eingesparter Transaktions- und Lagerhaltungkosten, erhöhter Einkommen und optimaler zeitlicher Konsumwahl ermöglicht. Die Höhe der Kassenhaltung findet in diesem Fall nur indirekt über die jeweiligen Budgetbeschränkungen Eingang in die Nutzenfunktion der Wirtschaftssubjekte.
2. Volkswirtschaftlicher Geldnutzen: kollektiver Wohlfahrtsgewinn (Wohlfahrtsökonomik), der einer Gemeinschaft durch die allgemeine Verwendung von Geld in seinen verschiedenen Funktionen entsteht. Die Nützlichkeit des Geldes ist darin begründet, dass der Geldgebrauch die Tauschvorgänge in einer Volkswirtschaft i.allg. erleichtert und z.T. erst ermöglicht. Die Verwendung von Geld verringert sowohl Informationskosten als auch Transaktionskosten, die bei der Suche nach geeigneten Tauschmöglichkeiten und bei der Durchführung von Tauschvorgängen in sachlicher und zeitlicher Hinsicht entstehen. Die eingesparten Ressourcen führen nicht nur über deren alternative Verwendung zu Zwecken eines erhöhten Güter- oder Freizeitkonsums, sondern v.a. über den Anreiz zu neuen Tauschhandlungen und hierdurch verursachte Produktionssteigerungen zu einzel- und gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrtsgewinnen. Die jeweilige Höhe dieser Wohlfahrtseffekte hängt u.a. von dem technischen Fortschritt im Zahlungsverkehr und von dem Vertrauen der Wirtschaftssubjekte in die Stabilität des Geldsystems ab. Im Vergleich zwischen einer Geldwirtschaft (die Erträge der Geldverwendung werden den durch die Schaffung und Aufrechterhaltung des Geldsystems entstehenden Kosten gegenübergestellt) und einer reinen Naturaltauschwirtschaft wird der volkswirtschaftliche Geldnutzen i.d.R. als sehr hoch veranschlagt. Kontrovers wird dagegen diskutiert, welche Bedeutung der jeweiligen Höhe und Wachstumsrate der Geldmenge für die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt zukommen (Neutralität des Geldes). Literatur: Claassen, E.-M. (1980). Niehans, J. (1980). Patinkin, D. (1965)

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