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Incoterms 2000

Abk. f. (engl.) International Commercial Terms. Incoterms sind internationale Regeln zur Auslegung der hauptsächlich verwendeten Vertragsformeln in Außenhandelsverträgen. Damit werden Unsicherheiten, die durch unterschiedliche Auslegung solcher Klauseln in den verschiedenen Ländern entstehen, vermieden oder doch erheblich eingeschränkt. Die ICC hat erstmals die „Incoterms 1936" herausgegeben; diese wurden mehrmals der veränderten bzw. neuen internationalen Handelspraxis angepasst; zuletzt zum 01.01.2000. Die I. befassen sich ausschließlich mit den Rechten und Pflichten von Käufer und Verkäufer in Bezug auf einige ganz bestimmte Punkte des Kaufvertrags. Sie beschränken sich auf die Lieferung von Ware, deren Verkauf abgeschlossen ist (im Sinne von beweglicher Ware und nicht von körperlich nicht greifbarer Ware, wie z. B. Computersoftware); sie sind nicht relevant für Beförderungs-, Versicherungs- und Finanzierungsverträge. Die I. werden in vier Gruppen gegliedert. Gruppe E - Abholklausel: Der Verkäufer stellt dem Käufer die Ware lediglich am benannten Ort, i. d. R. auf seinem eigenen Gelände, zur Verfügung; EXW. Die „E"-Klausel stellt für den Verkäufer die Mindestverpflichtung dar. Gruppe F - der Haupttransport wird vom Käufer bezahlt Der Verkäufer hat die Ware einem vom Käufer benannten Frachtführer so zur Beförderung zu übergeben, wie es der Käufer angewiesen hat. „F"-Klauseln sind: FCA, FAS, FOB. Gruppe C - der Haupttransport wird vom Verkäufer bezahlt. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag auf eigene Kosten abzuschließen, ohne die Haftung für Verlust oder Beschädigung der Ware oder zusätzliche Kosten, die aufgrund von Ereignissen nach dem Abtransport entstehen, zu übernehmen. „C"-Klauseln sind: CFR, CIF, CPT, CIP. Sie stellen Absendeverträge dar. Gruppe D - Ankunftsklauseln: Der Verkäufer hat alle Kosten und Gefahren bis zur Ankunft der Ware am benannten Bestimmungsort bzw. -hafen zu tragen. „D"-Klauseln sind: DAF, DES, DEQ, DDU, DDP. Sie entsprechen Ankunftsverträgen. www.incoterms2000.org www.icc-deutschland.de

Vorhergehender Fachbegriff: Incoterms (ICC); Revision 1990 | Nächster Fachbegriff: Incoterms, International Commercial Terms



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