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Verbraucherzeitung

Kundenzeitschrift Verbraucherzentrale Die Verbraucherzentralen (VZ) sind die in jedem Bundesland auf Landesebene tätigen unabhängigen, gemeinnützigen Verbrau­cherorganisationen. Sie wurden meist in den 50 er Jahren in der Rechtsform des eingetra­genen Vereins als Verband von Verbänden gegründet. Mitglieder sind Familien-, Frau- en-, Wohlfahrts- und Mieterverbände, Ge­werkschaften, z.T. auch politische Parteien und örtliche Verbrauchervereine bzw. ein­zelne Verbraucher. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus öffentlichen Mitteln (Land, Bund, Kommu­nen), zu einem kleineren Teil auch aus eige­nen Einnahmen. Pro Bürger und Jahr steht den VZ im Durchschnitt knapp EUR 1,- für ihre Arbeit zur Verfügung. Die VZ sind auf den verbraucherpolitischen Tätigkeitsfeldern rechtlicher Verbrau­cherschutz, V erbraucherinformation, Verbraucherberatung, V erbraucherbil- dung und Interessenvertretung der Verbrau­cher tätig: Nach dem Rechtsberatungsgesetz sind sie zur außergerichtlichen Besorgung von Rechtsangelegenheiten von Verbrauchern im Rahmen ihres Aufgabengebietes befugt. So werden pro Jahr bundesweit mehrere hunderttausend Einzelberatungen, i.d.R. Reklamationsberatungen, durchgeführt. Ei­nige VZ nehmen auch ihre Verbandsklagebefugnis nach § 13 AGBG und UWG wahr, dies in Abstimmung mit dem Ver­braucherschutzverein (VSV) in Berlin. Be­kannt wurden z. B. Aktivitäten der VZ gegen sittenwidrige Ratenkredite von Teilzah­lungsbanken, die Wertstellungspraxis des Kreditgewerbes und die Zins- und Tilgungs- verrechnungsmodalitäten bei Hypotheken. Verbrauchemfomationen werden über di­verse Materialien, eigene Broschüren und v. a. eine intensive Öffentlichkeitsarbeit über Print- und Funkmedien verbreitet. Im Rahmen der Verbraucherbildung sollen dem Verbraucherinteresse dienende Kennt­nisse, Einstellungen und Verhaltensweisen über die Vorschulerziehung, die Schulen und die Erwachsenenbildung vermittelt werden. Hierzu werden Materialien erstellt und Kon­takte zu Personen und Institutionen in den genannten Bildungsbereichen unterhalten. Die VZ mit ihren knapp 200 örtlichen Bera­tungsstellen sind Träger der Verbraucherbe­ratung. Persönliche, telefonische oder schriftliche Beratungen ergeben unmittelba­ren Kontakt zu über 3 Millionen Verbrau­chern im Jahr. Zu den traditionellen Bera­tungsgebieten Vorkaufs-(= Produkt-) und Nachkaufs-(= Reklamations-)Beratung so­wie Ernährungsberatung sind in den letzten Jahren eine Reihe neuer Themen hinzugetre­ten: Energie-,Wohn-, Umwelt-, Schulden-, Kredit- und Versicherungsberatung. Von ei­nigen VZ wurden Modellversuche zur Pa­tienten- und Baufinanzierungsberatung auf- genommen. Die strikt anbieterneutrale Beratung wird von Jahr zu Jahr stärker nachgefragt. In der Beratungstätigkeit anfallende Erkenntnisse werden von den VZ als Interessenvertretung der Verbraucher gegenüber den Anbietern privater wie öffentlicher Güter und Dienst­leistungen vorgebracht. Falls dadurch keine Problemlösungen erfolgen, wird dies durch Öffentlichkeitsarbeit und/oder die Anre­gung gesetzlicher Regelungen weiterver- folgt. Anschriften: Die Anschriften der Verbrau­cher-Zentralen und ihrer Beratungsstellen können den örtlichen Telefonbüchern ent­nommen oder über die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände, Heilsbachstraße 20,5300 Bonn 1, erfragt werden.

Literatur:  Rock, R.; Schaffartzik, K.-H. (Hrsg.), Verbraucherarbeit. Herausforderungen der Zu­kunft, Frankfurt, New York 1983.

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