Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Wohnsitzprinzip

(Steuerrecht). Grundsätzlich unterliegt das Steuergut im   Wohnsitzstaat der Besteuerung, auch wenn es in einem anderen Staat entstanden bzw. belegen ist. Unterformen hierzu sind das Schifffahrtsprinzip und das Pensionenprinzip.

Besteuerung internationaler Einkommen

(residence principle;   Steuerrecht, Internationales). Gemäss dem Wohnsitzstaatprinzip besteht die   unbeschränkte Steuerpflicht (Universalitätsprinzip) in dem Staat, in dem eine natürliche Person ihren  Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat bzw. der Sitz oder die Geschäftsleitung von juris­tischen Personen ist. Dieses Prinzip der Bestimmung der unbeschränkten Steuerpflicht liegt dem deut­schen Steuerrecht zugrunde.

Vorhergehender Fachbegriff: Wohnsitzlandprinzip | Nächster Fachbegriff: Wohnsitzstaat



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Underdog-Effekt | geschlossene Volkswirtschaft | VVaG

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon