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Aussenverschuldung

liegt vor, wenn eine Unternehmung, die rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist, auf dem Kapitalmarkt finanzielle Mittel beschafft. Die Kapitalgeber müssen dabei rechtlich als Unternehmens- bzw. konzernexterne Personen oder Institutionen auftreten. Besorgt sich das Unternehmen bei einem rechtlich verbundenen Unternehmen Kapital, spricht man von Innenverschuldung oder interner Verschuldung. Das Hauptproblem der Aussenverschuldung besteht darin, den Gläubigerschutz zu gewährleisten. Das einen Kredit aufnehmende Unternehmen kann diese finanziellen Mittel in Form von Eigenkapital (Metamorphoseeffekt) oder Fremdkapital (Durchleitungseffekt) an verbundene Unternehmen weiterleiten. Abhängig von der Form der internen Weiterleitung der finanziellen Mittel fungieren die Gläubiger im Fall des Konkurses des kreditierten Unternehmens u. U. als nachrangige Gläubiger und laufen so Gefahr, ihren Kredit nicht zurückzuerhalten. Auf jeden Fall können die Gläubiger die "wahre" finanzielle Situation des kreditsuchenden Unternehmens nur sehr schwer beurteilen. Eine Möglichkeit, dieses Risiko zu begrenzen, besteht für die Gläubiger darin, die evtl. als liquide beurteilte Muttergesellschaft bei der Kreditvergabe als Sicherungsgarant heranzuziehen.

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