gemeinnützige Einrichtung zur Übernahme von Garantien gegenüber  Kapitalbeteiligungsgesellschaften für die vertragsgemäße Ablösung des Beteiligungsbetrags und die Entrichtung des Beteiligungsentgelts. Ziel ihrer Bemühungen ist die Förderung der  Beteiligungsfinanzierung bei kleinen und mittleren Unternehmen durch Zuführung von Eigenkapital zu günstigen Konditionen. Der Bund übernimmt deshalb einen Teil des Beteiligungsrisikos durch 25%ige globale Rückgarantien. Weitere Garantien werden von den Ländern übernommen. 
 
 
Vorhergehender Fachbegriff: Beteiligungsfinanzierung | Nächster Fachbegriff: Beteiligungsgenußschein 
	 
	 
	  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
	 
	 
				
            	
	
             |