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Branchenausschuß

Organ indikativer und sektoral-selektiver Investitionslenkung als Dauerinstitution
oder temporäres Koordinierungsgremium zur Kapazitätslenkung und
Krisenbewältigung. Im Gegensatz zur staatlichen Investitions- bzw.
Kapazitätslenkung wird in Branchenaus­schüssen die Eigenverantwortlichkeit der
von strukturellen Veränderungen betroffenen Gruppen betont. Vorherrschend ist
die Auffas­sung, daß Kapazitätsanpassung und Umstruk­turierung eine politische
und keine rein be­triebswirtschaftliche Aufgabe seien. Entspre­chend ist eine
Zusammensetzung aus Mitglie­dern von Bundes- und Länderregierungen, Un­ternehmern
und Gewerkschaften vorgesehen.


Durch ihre Mitwirkung streben die Ge­werkschaften eine
"sozialfriedliche Anpas­sung" an. Hierzu zählen insb. die zeitliche Streckung
und Verringerung des Umfangs der Kapazitätsanpassung, die Sicherung der Mit­bestimmung,
Standortgarantien, Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen, Verhinderung be­triebsbedingter
Entlassungen, Fortführung der Sozialplanpolitik, Durchsetzung eines so­zialen
Begleitprogramms sowie öffentliche Kapitalbeteiligung an Unternehmen in Krisen­bereichen.


Die Leistungsfähigkeit derartiger Branchen­ausschüsse in der
Marktwirtschaft ist umstrit­ten. Der staatliche und gewerkschaftliche In­terventionsgrad
werde erhöht, die Anpas­sungsfähigkeit der Unternehmen - insb. im Personalbereich
- herabgesetzt; Finanzmittel für Innovationen und Umstrukturierungen würden für
Personalabfindungen absorbiert, die Rückkehr zu wettbewerblich verfaßten In­dustriemärkten
erschwert.   




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