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Discounter

Betriebsform des Einzelhandels, bei der soweit möglich auf Nebenleistungen, z. B. Beratung und Transport, verzichtet wird, um im Wege der Selbstbedienung ein auf schnellen Warenumschlag ausgerichtetes Sortiment zu niedrigen Preisen anbieten zu können. Das Sortiment ist eng und flach.

Betriebsform des Einzelhandels, die sich dadurch auszeichnet, daß sie Kosteneinsparung bei bestimmten Serviceleistungen betreibt. Diese werden entweder auf den Kunden oder auf den Lieferanten übertragen (z.B. Abtransport der Ware durch den Kunden, Verzicht auf Beratung, Regalbeschickung durch Lieferanten). Die Attraktivität des Discounters liegt in der Preisgestaltung. Eine Weiterentwicklung ist der Verbrauchermarkt.

Unter Discountern versteht man ganz allgemein Handelsunternehmen, deren USP (Unique Selling Pro­position) der niedrige Preis ist. Die tatsächliche Preisstellung spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Ein Unternehmen wie dm ist Preisführer, aber gilt nicht als Discounter, weil die USP „besonders kundenbezogenes Produkt- und Serviceangebot” lautet. Umgekehrt gilt ein Unternehmen wie Netto Stavenhagen als Discounter, ohne jedoch durchgehend billiger als die konkurrierenden Supermärkte zu sein. Am häufigsten findet der Begriff Discounter Anwendung auf eine spezielle Betriebsform des Ein­zelhandels, nämlich Unternehmen mit Verkaufsstellen von ca. 800 bis 1200 qm Verkaufsfläche und ei­nem Sortiment von ca. 800 qm bis zu 1800 Artikeln. Siehe auch   Händlermarke (Retail Brand) mit Hinweisen und Literaturangaben.

Diskontgeschäft

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