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duale Abfallwirtschaft

Entsorgungssystem, bei dem neben die öffentliche Müllabfuhr, deren Aufgabe sich auf das Einsammeln nicht mehr wiederverwendbarer Abfälle beschränkt, eine privatwirtschaftliche Initiative tritt, welche dafür Sorge zu tragen hat, dass recycelbare Materialien im Hausmüll, insb. also der Verpackungsmüll, direkt bei den Haushalten oder an Sammelstellen abgeholt werden. Der Gesetzgeber hat den Unternehmen damit die Möglichkeit eingeräumt, sich durch Errichtung eines privaten Abholsy- stems von der Rücknahmepflicht für Verkaufsverpackungen im oder am Laden zu befreien. Hierzu muss sich der Händler an einem System beteiligen, welches sicherstellt, dass Verpackungen direkt bei den Haushalten (Holsysteme) oder über das Sammeln in Containern in der Nähe der Haushalte (Bringsysteme) bzw. eine Kombination beider Arten erfasst, sortiert und wiederverwertet werden. Zur Umsetzung der Rechtsverordnung haben Hersteller und Handel 1990 als eine Art Selbsthilfeorganisation die "Duales System Deutschland, Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärrohstoffgewinnung mbH" gegründet. Deren erklärtes Ziel ist es, innerhalb der vorgegebenen Fristen ein flächendeckendes, haushaltsnahes, privatwirtschaftliches Erfassungssystem aufzubauen. Als Zeichen dafür, dass eine Verpackung im Rahmen des Dualen Systems entsorgt werden kann, wurde der sog. Grüne Punkt eingeführt, dessen Gebühren von den Herstellern aufgebracht bzw. über die Verkaufspreise "eingezogen" werden und der Finanzierung des Systems dienen.                

Damit wird im Rahmen der Aufgaben der Redistibution ein Entsorgungssystem umschrieben, bei dem neben die öffentliche Müllabfuhr, deren Aufgabe sich auf das Ein­sammeln nicht mehr wiederverwendbarer Abfälle beschränkt, eine privatwirtschaftli­che Initiative tritt, welche dafür Sorge zu tra­gen hat, dass recyclebare Materialien im Hausmüll, insb. also der Verpackungsmüll, direkt bei den Haushalten oder an Sammel­stellen abgeholt werden. Von großer Rele­vanz ist ein solches Duales System für Her­steller und v. a. Handel nun deshalb, weil der Gesetzgeber den Unternehmen damit die Möglichkeit eingeräumt hat, sich durch Er­richtung eines privaten Abholsystems von der Rücknahmepflicht für Verkaufsverpackungen im oder am Laden zu befreien. Hier­zu muss sich der Händler an einem System beteiligen, welches sicherstellt, dass Verpackungen direkt bei den Haushalten (Holsy- steme) oder über das Sammeln in Containern in der Nähe der Haushalte (Bringsysteme) bzw. eine Kombination beider Arten erfaßt, sortiert und wiederverwertet werden. Zur U msetzung der Rechts Verordnung haben die Betroffenen bereits am 28. September 1990 als eine Art Selbsthilfeorganisation die „Duales System Deutschland, Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärroh­stoffgewinnung mbH“ gegründet. Deren erklärtes Ziel ist es, innerhalb der vorge­gebenen Fristen ein flächendeckendes, haushaltsnahes, privatwirtschaftliches Erfas­sungssystem aufzubauen. Im Mai 1991 ge­hörten dieser Gesellschaft bereits mehr als 400 Mitglieder an. Als Zeichen dafür, dass ei­ne Verpackung im Rahmen des Dualen Sy­stems entsorgt werden kann, wurde der sog. Grüne Punkt eingeführt.    

Literatur:  Duales System Deutschland, Gesell­schaft für Abfallvermeidung und Sekundärroh­stoffgewinnung mbH (Hrsg.), Der Grüne Punkt, Informationsbroschüre, Bonn 1991. o. V., Müll- Notstand an Ihrer Kasse?, in: der einzelhandels- berater, Heft 6 (1991), S. 495-498.

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