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Entwicklungsgesetz

stellt Behauptungen über eine zwangsläufige Abfolge bestimmter Ereignisse, insb. gesellschaftlicher Formationen oder ökonomischer Organisationsformen, auf, und zwar meist im Sinne einer Höherentwicklung. Beispiele liefern die Geschichtstheorie des Marxismus und die Stufentheorien der historischen Schule (Wirtschaftsstufen). Aussagen im Sinne solcher Entwicklungsgesetze gelten nach heutigem Stand der Wissenschaft als unzulässig. Hingegen lassen sich sehr wohl Aussagen über die Bedingungen, unter denen sich ökonomische Entwicklung überhaupt vollziehen kann, sowie über das allgemeine Ablaufschema von evolutorischen Prozessen machen. Dabei werden jedoch keine Behauptungen über die konkreten Ergebnisse solcher Prozesse, geschweige denn über deren Reihenfolge, aufgestellt, sondern im Gegenteil deren Offenheit betont.

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