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Gesamtplanung

Gesamtheit aller Einzel- bzw. Teilpläne der Unternehmung und die daraus angestrebte Entwicklung in der Zukunft. Sie ist eine wesentliche Quelle des finanzwirtschaftlichen Informationssystems, der Finanzplanung und der Liquiditätsplanung.
Siehe auch: betriebliche Planung (Gesamtsystem der Planung) , Budget


Die Gesamtplanung im engeren Sinne beschäftigt sich im Gegensatz zur Teilplanung mit mehreren Bereichen des Unter nehmens gleichzeitig, und leistet dar über hinaus eine Zusammenfassung aller einbezogenen Teilpläne nach sachlichen, räumlichen und zeitlichen Abhängigkeiten hin und wieder gleichbedeutend mit dem Begriff in tegrierte Planung. Zur Verknüpfung der Teilpläne ist ein Planungsrahmen unabdingbar. Er klassifiziert (nach Kirsch) die zu erstellenden Pläne und Planempfänger, legt Kategorien fest, in denen geplant wird, gibt Hinweise zur Bewältigung der Interdependenzen, regelt die Reihenfolge in der Aufstellung der Pläne und schafft ein heitliche Begriffe und Sprachformen. Gesamtplanung im weiteren Sinne ist der integrier ten Planung vorgeschaltet. Gesamtplanung be trifft dann die Planung der Unterneh mensGrund sätze, Unternehmensent wicklung und Unternehmenskonzep tion von Koch als Grund satzpla nung bezeichnet. Gegenstand der Grund satzplanung sind hier die un ternehmerische Gesamtkonzeption, die Einzelkonzeptionen, wie rechtliche Struktur, Produktkonzeption, Standortkonzeption, Innovations konzeption, Ausschüttungskonzepu°n, Imagekonzeption, Wachstumskonzeption, Organisationskon zeption und Führungskonzeption. Eine wirksame Umsetzung der Gesamtplanung ist ohne die Formulierung operationalisierbarer UnternehmensGrund sätze mcht denkbar.

Gesamtbankplanung.

beschäftigt sich mit mehreren Bereichen des Unternehmens gleichzeitig und fasst darüber hinaus alle Teilpläne nach sachlichen, räumlichen und zeitlichen Gesichtspunkten zusammen ( integrierte Planung). Zur Verknüpfung der Teilpläne ist ein Planungsrahmen unabdingbar. Neuerdings sind Planungsbemühungen zu erkennen, die nur ausgewählte, eng zusammenhängende Teilpläne verknüpfen. Dazu gehören die strategische Planung, Bilanzplanung sowie Gewinn- und Verlust- rechnungsplanung. Gesamtplanung i.w.S. ist der integrierten Planung vorgeschaltet. Sie betrifft dann die Grundsätzeplanung, die Planung der Unternehmensentwicklung und Unternehmenskonzeption.       Literatur: Hahn, D., Planungs- und Kontrollrech- nung (PuK), 3. Aufl., Wiesbaden 1985. Steinmann, H. (Hrsg.), Planung und Kontrolle, München 1981.

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